JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Ausweisung, Verdacht Unterstützung terroristische Vereinigung, Sicherheitsbefragung, Unvollständige Angaben, Spätere Ergänzung oder Korrektur, Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung |
| Stichwort: | schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung |
| Leitsatz: | 1. Der Ausweisungsgrund des § 54 Nr. 6 AufenthG entfällt nicht deshalb, weil der Ausländer nach Abschluss der Sicherheitsbefragung durch die Ausländerbehörde im Rahmen eines weiteren - durch das Ergebnis der ersten Befragung veranlassten - Sicherheitsgesprächs zunächst verheimlichte Tatsachen doch noch offenbart. 2. Die Umstände der Offenlegung und die konkrete Sicherheitsrelevanz der verheimlichten Tatsachen (hier: Aufenthalte in Ausbildungslagern der Mudjahedin) sind allerdings für die Frage erheblich, ob nach § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für eine Ausweisung vorliegen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 695/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AufenthG, VwZVG |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung |
| Stichwort: | schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 24 CS 06.16 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, EMRK |
| Schlagworte: | Ausweisung eines Asylberechtigten, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Drogendelikt, Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, Rauschgiftdelikt, Gesamtfreiheitsstrafe, Tatmehrheit, Bewährung, Generalprävention, Spezialprävention, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Schutz des Familienlebens, Befristung der Ausweisung, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung |
| Leitsatz: | Der Tatbestand der Ist-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist auch dann erfüllt, wenn der Ausländer wegen mehrerer vorsätzlicher Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 25.03 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Schlagworte: | Regelausweisung, Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Asylantrag, Asylfolgeantrag, Absehen von Bedingung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gemeinschaftlicher Diebstahl, Urkundenfälschung, Zuwiderhandlung gegen räumliche Aufenthaltsbeschränkung, Häufigkeit von Straftaten |
| Stichwort: | schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung |
| Leitsatz: | Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung i.S.v. § 48 Abs. 1 AuslG (i.V.m. § 48 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AuslG) können auch dann vorliegen, wenn ein Ausländer eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, die zwar nicht einzeln, aber in ihrer Gesamtheit, insbesondere unter Berücksichtigung von Häufigkeit und Kontinuität, die gesteigerten Anforderungen an Ausweisungsanlass und Wiederholungsgefahr im Rahmen dieser Bestimmung erfüllen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 777/01 | |
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