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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 2 Sa 1718/08 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:TV-BA
Schlagworte:Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Rechtsangelegenheiten, Schwerpunktaufgabe, Funktionsstufe 1, Rechtsbetreuer
Stichwort:Schwerpunktaufgabe
Leitsatz:Nach § 20 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Anlage 2.4 lfd. Nr. 40 TV-BA hat ein Rechtsbetreuer bei der Bundesagentur für Arbeit Anspruch auf die Gewährung der Funktionsstufe 1, wenn er die Schwerpunktaufgabe "gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Rechtsangelegenheiten" wahrnimmt.

Wegen der Abhängigkeit der gerichtlichen Vertretung von der außergerichtlichen Vertretung reicht es für die Wahrnehmung der Schwerpunktaufgabe aus, wenn der Rechtsbetreuer die außergerichtliche Vertretung übernimmt, ihm auch die gerichtliche Vertretung übertragen ist und eine solche anfallen könnte. Ein tatsächliches Auftreten vor Gericht ist nicht erforderlich.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 2 Sa 1718/08




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