JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schwere des Dienstvergehens
| Rechtsgebiete: | BDG, StGB |
| Schlagworte: | Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Regelmaßnahme, Kollegendiebstahl, Zollbeamter, Schwere des Dienstvergehens, Erheblich verminderte Schuldfähigkeit, Wiederholungsgefahr, Therapie |
| Stichwort: | Schwere des Dienstvergehens |
| Leitsatz: | 1. Ein die Geringwertigkeitsschwelle übersteigender Kollegendiebstahl hat regelmäßig die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis zur Folge. 2. Eine tatbezogen gegebene erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Beamten führt nicht zwingend dazu, dass von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen ist. Allerdings ist dieser Umstand mit dem ihm zukommenden erheblichen Gewicht bei der Bewertung der Schwere des Dienstvergehens heranzuziehen. 3. Der prognostizierte Wegfall der Wiederholungsgefahr (etwa auf Grund einer im Anschluss an das Dienstvergehen erfolgreich abgeschlossenen Therapie) schließt eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis dann nicht aus, wenn die durch das Fehlverhalten des Beamten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums auch bei Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, DB 16 S 2045/08 | |
| Rechtsgebiete: | BDG |
| Schlagworte: | Aberkennung des Ruhegehalts, "anerkannte Milderungsgründe", Beeinträchtigung des Vertrauens, Bemessungskriterien, Deutsche Bundespost, Diebstahl, Disziplinarbefugnis, Disziplinarklage, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Milderungsgründe, Persönlichkeitsbild des Beamten, Postunterdrückung, prognostische Gesamtwürdigung, Schwere des Dienstvergehens, umfassende Sachaufklärung, Vergleichsmaßstäbe, Verletzung des Postgeheimnisses, Zugriffsdelikt |
| Stichwort: | Schwere des Dienstvergehens |
| Leitsatz: | Das Gewicht entlastender Gesichtspunkte muss umso größer sein, je schwerer das Zugriffsdelikt aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von "Begleitdelikten" und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelnen wiegt (wie Senatsurteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 und BVerwG 2 C 9.06 -). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 25.06 | |
| Rechtsgebiete: | BDG, VwGO, StGB |
| Schlagworte: | Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte, Zugriffsdelikt, Bemessungsentscheidung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG, Schwere des Dienstvergehens, Persönlichkeitsbild des Beamten, Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung, Gesamtwürdigung der be- und entlastenden Umstände, anerkannte Milderungsgründe, Grundsatz "in dubio pro reo", erheblich verminderte Schuldfähigkeit, endgültiger Vertrauensverlust, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Bindungswirkung eines Geständnisses, Grundsatz der freien Beweiswürdigung, gesetzliche Beweisregeln |
| Stichwort: | Schwere des Dienstvergehens |
| Leitsatz: | Das Geständnis eines Beamten, bestimmte Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, unterfällt nicht den Regeln über rechtsgeschäftliche Willenserklärungen gemäß §§ 104 ff. BGB. Vielmehr ist die Richtigkeit der zugestandenen Angaben nach dem Gebot der freien Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu beurteilen. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG haben die Verwaltungsgerichte auch bei Zugriffsdelikten die Disziplinarmaßnahme aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte zu bestimmen (vgl. BVerwGE 124, 252 <258 ff.>). Dabei ist auch erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB einzubeziehen (wie Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 30.05 | |
| Rechtsgebiete: | BDG, VwGO, StGB |
| Schlagworte: | Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte, Zugriffsdelikt, Bemessungsentscheidung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG, Schwere des Dienstvergehens, Persönlichkeitsbild des Beamten, Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung, Gesamtwürdigung der be- und entlastenden Umstände, anerkannte Milderungsgründe, Grundsatz "in dubio pro reo", erheblich verminderte Schuldfähigkeit, endgültiger Vertrauensverlust, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Bestimmung der Disziplinarmaßnahme durch das Revisionsgericht, Spruchreife |
| Stichwort: | Schwere des Dienstvergehens |
| Leitsatz: | Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG haben die Verwaltungsgerichte auch bei Zugriffsdelikten die Disziplinarmaßnahme aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte zu bestimmen (vgl. BVerwGE 124, 252 <258 ff.>). Dabei ist auch erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB einzubeziehen. Die Schwere des Dienstvergehens gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 BDG ist richtungweisend für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme. Sie indiziert bei Zugriffsdelikten die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wenn es in der Gesamtheit an hinreichend gewichtigen entlastenden Gesichtspunkten fehlt. Im Fall der Spruchreife kann das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht selbst auf die erforderliche Disziplinarmaßnahme erkennen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 9.06 | |
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