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schwerbehindertes Ersatzmitglied des Betriebsrats

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LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 459/06 vom 03.08.2006

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, BetrVG, SGB IX
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, schwerbehindertes Ersatzmitglied des Betriebsrats, Kündigungsschutz
Stichwort:schwerbehindertes Ersatzmitglied des Betriebsrats
Leitsatz:Das Zusammentreffen verschiedener besonderer Kündigungsschutzregelungen ist ein vom Arbeitgeber hinzunehmendes arbeitsrechtliches Phänomen und führt nicht dazu, dass einer der Zusammentreffenden Schutzkomplexe unanwendbar wird (hier: Ausspruch einer krankheitsbedingten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Ersatzmitglied des Betriebsrats, das rund ein halbes Jahr vor der Kündigung an einer Betriebsratssitzung teilgenommen hatte, ohne Zustimmung des Integrationsamts, sowie einer ordentlichen Kündigung vom selben Tage mit Zustimmung des Integrationsamts, aber ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrats, der sich im Rahmen der Anhörung zur außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist nicht geäußert hatte)
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 459/06




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