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schwerbehinderter Mensch

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 1369/08 vom 21.01.2009

Rechtsgebiete:AGG, SGB IX
Schlagworte:Bewerbung, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehindertenvertretung, Stellenanzeige
Stichwort:schwerbehinderter Mensch
Leitsatz:Veröffentlicht ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum eine größere Anzahl von Stellenanzeigen und unterlässt er dabei in Einzelfällen den Hinweis auf erwünschte Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, so stellt dies kein im Rahmen des § 22 AGG erhebliches Indiz für ein diskriminierendes Verhalten dar.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1369/08



LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 98/08 vom 10.07.2008

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Kündigung, schwerbehinderter Mensch, (Unwirksame) außerordentliche Kündigung als Tat- und als Verdachtskündigung
Stichwort:schwerbehinderter Mensch
Leitsatz:Die (gemäß § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX fingierte) Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung ersetzt nicht die, somit gesondert erforderliche, Zustimmung zu einer späteren vorsorglichen ordentlichen Kündigung gegenüber dem schwerbehinderten Menschen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 98/08

LAG-KOELN – Beschluss, 7 TaBV 50/07 vom 14.11.2007

Rechtsgebiete:BetrVG, SGB IX
Schlagworte:Einstellung, schwerbehinderter Mensch, freier Arbeitsplatz
Stichwort:schwerbehinderter Mensch
Leitsatz:Ein "freier Arbeitsplatz" i. S. v. § 81 Abs. 1 SGB IX liegt nicht vor, wenn der zu besetzende Tätigkeitsposten aus einem beim Arbeitgeber bestehenden Personalüberhang besetzt werden kann und der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung getroffen hat, die Stelle nur intern und nicht an einen Bewerber des allgemeinen Arbeitsmarktes zu vergeben.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 TaBV 50/07

HESSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 219/07 vom 27.06.2007

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Entschädigung, Diskriminierung, Einstellung, Stellenbewerber, schwerbehinderter Mensch, Gleichgestellter, öffentlicher Dienst, Vorstellungsgespräch
Stichwort:schwerbehinderter Mensch
Leitsatz:Ein schwerbehinderter Bewerber hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, weil er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, wenn ein relevanter Grad der Behinderung nicht zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Bewerbung bzw. dem Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegen hat, sondern erst nachträglich rückwirkend festgestellt worden ist (Revision zugelassen).
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 219/07


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