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Schwerbehinderter Geschäftsführer der GmbH und Co. KG

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 1428/99 vom 06.09.2001

Rechtsgebiete:SchwbG
Schlagworte:Arbeitsplatz, Schwerbehinderter Geschäftsführer der GmbH und Co. KG
Stichwort:Schwerbehinderter Geschäftsführer der GmbH und Co. KG
Leitsatz:Einen Arbeitsplatz im Sinne von § 7 SchwbG kann der Geschäftsführer einer GmbH nur in dem neben seiner durch Bestellung durch die Gesellschafterversammlung begründeten Organverhältnis etwa noch bestehenden Anstellungsverhältnis haben, wenn dieses kein Dienst- sondern ein Arbeitsverhältnis begründet.

Die einheitliche vertragliche Grundlage der Tätigkeit eines Geschäftsführers kann nicht in einen Arbeitsvertrag als Grundlage für die Tätigkeit als leitender Angestellter und einen freien Dienstvertrag als Grundlage für die Geschäftsführertätigkeit aufgespalten werden.

Eine Drittanstellung bei einer Kommanditgesellschaft hat auf den Status des Geschäftsführers der an ihr als Komplementärin beteiligten GmbH als freien Dienstnehmer dann keinen Einfluss, wenn ein sogenannter einheitlich gemischter Vertrag vorliegt (in Anschluss an BAG, Urteil vom 24.8.1972 - 2 AZR 437/71 -).

Arbeitgeber im Sinne von § 9 Abs. 3 SchwbG ist nicht eine (schwerbehinderte) Person, die als freier Dienstnehmer eines Unternehmers Arbeitgeberfunktionen ausübt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1428/99




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