JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schwerbehindertenvertretung
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | Schwerbehindertenvertretung, Anhörungs- und Beteiligungsrecht, Stellenbesetzung mit Personalleitungsfunktion |
| Stichwort: | Schwerbehindertenvertretung |
| Leitsatz: | Das in § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX normierte Unterrichtungs- und Anhörungsrecht steht der Schwerbehindertenvertretung nur dann zu, wenn ein einzelner Schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch oder das Kollektiv der schwerbehinderten Menschen betroffen ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass entweder die spezifischen Belange der Gruppe der schwerbehinderten Menschen oder die eines einzelnen schwerbehinderten Menschen "berührt" werden. Dies ist nicht der Fall wenn es - ohne dass schwerbehinderte Menschen als Bewerber zu berücksichtigen sind - um die Besetzung einer Stelle mit Personalleitungsfunktion geht, der nachgeordnet auch schwerbehinderte Menschen zugeordnet sind. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 8 TaBV 113/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, SGB IX |
| Schlagworte: | Bewerbung, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehindertenvertretung, Stellenanzeige |
| Stichwort: | Schwerbehindertenvertretung |
| Leitsatz: | Veröffentlicht ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum eine größere Anzahl von Stellenanzeigen und unterlässt er dabei in Einzelfällen den Hinweis auf erwünschte Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, so stellt dies kein im Rahmen des § 22 AGG erhebliches Indiz für ein diskriminierendes Verhalten dar. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1369/08 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX, LPVG NW, ArbGG |
| Schlagworte: | Schwerbehindertenvertretung, Aufwandspauschale, Gleichbehandlung, Personalrat |
| Stichwort: | Schwerbehindertenvertretung |
| Leitsatz: | Der Schwerbehindertenvertretung einer Behörde steht eine Aufwandspauschale analog § 40 Abs. 2 LPVG NW nicht zu. Die Kosten der Schwerbehindertenvertretung sind abschließend in § 96 Abs. 8 und 9 SGB IX geregelt. § 96 Abs. 3 SGB IX regelt die Gleichstellung der Arbeitnehmer, die die Aufgaben wahrnehmen in persönlicher Hinsicht, nicht aber eine gleiche Ausstattung der Organe mit sächlichen Mitteln. Für diesen Rechtsstreit ist unabhängig von der Frage, ob der Schwerbehindertenvertreter Beamter oder Angestellter ist und ob es sich um eine Behörde oder einen privatrechtlich organisierten Arbeitgeber handelt, analog § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 TaBV 63/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, SGB IX |
| Schlagworte: | Zustimmungsersetzung, Schwerbehinderte, Anhörung, Schwerbehindertenvertretung |
| Stichwort: | Schwerbehindertenvertretung |
| Leitsatz: | Die fehlende gesonderte Information der Schwerbehindertenvertretung darüber, dass die innerbetrieblich ausgeschriebene Stelle behindertengeeignet ist, berechtigt nicht zur Zustimmungsverweigerung, wenn sich auf die Stelle kein Schwerbehinderter beworben hat. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 TaBV 44/08 | |
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