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Schwerbehinderte

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LC 653/07 vom 26.05.2009

Die Regelung der Erstattung der Fahrgeldausfälle im Personennahverkehr wegen der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen nach § 148 Abs. 5 Satz 1 SGB IX ist verfassungsgemäß.

LAG-KOELN – Beschluss, 2 TaBV 44/08 vom 29.09.2008

Die fehlende gesonderte Information der Schwerbehindertenvertretung darüber, dass die innerbetrieblich ausgeschriebene Stelle behindertengeeignet ist, berechtigt nicht zur Zustimmungsverweigerung, wenn sich auf die Stelle kein Schwerbehinderter beworben hat.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 70.03 vom 16.12.2004

1. Die Hauptfürsorgestelle war bei der Berechnung der Pflichtzahl für Schwerbehinderte nach dem SchwbG weder an die Anzeige des Arbeitgebers noch an Feststellungen der Arbeitsverwaltung gebunden.

2. Bei der Berechnung der Zahl der unbesetzten Plätze für Schwerbehinderte nach §§ 7, 8 SchwbG waren Stellen für Ärzte im Praktikum, Referendare sowie mit weniger als 18 Wochenstunden beschäftigte wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte nicht mitzuzählen; ruhende Arbeitsverhältnisse waren nur zu berücksichtigen, wenn auf den Stellen Vertreter beschäftigt waren; Stellen für Praktikanten waren nicht zu berücksichtigen, wenn das betreffende Praktikum Bestandteil einer Ausbildung im Sinne einer zu einem ersten Berufsabschluss führenden Bildungsmaßnahme war.

BAG – Urteil, 9 AZR 100/03 vom 14.10.2003

Eine Tarifnorm, die während der Bewilligungsdauer einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit das Ruhen des Arbeitsverhältnisses anordnet, stellt keine unzulässige Abweichung (§ 22 Abs. 1 TzBfG) von § 8 TzBfG dar.

Eine derartige tarifvertragliche Regelung kann aber wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht unwirksam sein, sofern sie die schwerbehindertenrechtliche Pflicht des Arbeitgebers, den schwerbehinderten Arbeitnehmer mit einer behinderungsgerecht verringerten Arbeitszeit zu beschäftigen (§ 81 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Satz 3 SGB IX), aufhebt.

Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten Arbeitszeit, ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitgebers zur Änderung der vertraglichen Pflichten bedarf.

Bestätigung und Fortführung: BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141 = AP SchwbG § 14 Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 69 mwN; Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01- AP SGB IX § 81 Nr. 2 = EzA SGB IX § 81 Nr. 1

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 16 Sa 1646/02 vom 04.04.2003

§ 85 SGB IX gilt auch bei einer Kündigung im Insolvenzverfahren. Eine Insolvenzanfechtung des Antrages auf Feststellung des Grades der Behinderung nach den §§ 130, 133 InsO kommt nicht in Betracht.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 5 B 261.02 vom 17.01.2003

Die Regelungen des § 62 Abs. 1, 5 SchwbG über die Erstattung von Fahrgeldausfällen wegen der unentgeltlichen Beförderung von Schwerbehinderten begegnen keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 53.01 vom 26.09.2002

Ein schwerbehinderter Fremdgeschäftsführer einer Kommanditgesellschaft und ihrer Komplementär-GmbH wird jedenfalls dann nicht auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG beschäftigt, wenn ihm durch den Anstellungsvertrag eine für arbeitgebergleiche Personen charakteristische Selbständigkeit eingeräumt ist (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - BVerwG 5 C 5.98 - Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 4).

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 23.99 vom 11.11.1999

Leitsätze:

1. Die Einholung der Stellungnahme des Arbeitsamtes im Verfahren über den Sonderkündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz kann von der Hauptfürsorgestelle im Widerspruchsverfahren mit heilender Wirkung nachgeholt werden.

2. Die Hauptfürsorgestelle kann, wenn die vom Arbeitsamt angeforderte Stellungnahme innerhalb gesetzter oder angemessener Frist nicht eingeht, auch ohne sie über den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten entscheiden.

Urteil des 5. Senats vom 11. November 1999 - BVerwG 5 C 23.99 -

I. VG Köln vom 05.03.1997 - Az.: VG 21 K 5026/95 -
II. OVG Münster vom 10.03.1999 - Az.: OVG 24 A 2164/97 -

BAG – Urteil, 2 AZR 748/98 vom 12.08.1999

Leitsätze:

Der Arbeitgeber kann die außerordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten nach § 21 Abs. 5 SchwbG schon dann erklären, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG mündlich oder fernmündlich bekanntgegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle bedarf es nicht (st. Rechtsprechung Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - BAGE 75, 358 = AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986, m.w.N.).

Dies gilt auch im Fall einer außerordentlichen Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist gegenüber einem ordentlich unkündbaren, schwerbehinderten Arbeitnehmer.

Aktenzeichen: 2 AZR 748/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 12. August 1999
- 2 AZR 748/98 -

I. Arbeitsgericht
Hannover
- 1 Ca 187/96 -
Urteil vom 15. November 1996

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 7 Sa 239/97 -
Urteil vom 21. Juli 1998

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 1 Sa 305/08 vom 21.04.2009

BAG – Urteil, 2 AZR 539/05 vom 12.01.2006


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