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Schweinemastanlage

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 289/08 vom 06.04.2009

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Aufstellungsbeschluss, Aushang, Bekanntmachung, ortsübliche, Intensivtierhaltung, Schweinemastanlage, Veränderungssperre
Stichwort:Schweinemastanlage
Leitsatz:Will eine Gemeinde durch einfachen Bebauungsplan praktisch gemeindeweit die Zulassung von Tierhaltungsanlagen steuern, setzt eine zur Sicherung dieser Planung eingesetzte Veränderungssperre jedenfalls voraus, dass schon bestimmte Bereiche des Gemeindegebiets für die Ansiedlung solcher Anlagen ins Auge gefasst sind.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 289/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 146/08 vom 17.09.2008

Rechtsgebiete:BImSchG, UmwRG, UVPG, VwGO
Schlagworte:Schweinemastanlage, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorprüfung
Stichwort:Schweinemastanlage
Leitsatz:1. Zum Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder allgemeinen Vorprüfung bei Erteilung einer Baugenehmigung zur Neuerrichtung von Teilen einer Schweinemastanlage.

2. Ist ein immissionsschutzrechtliches (Änderungs-)Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt worden, weil die Immissionsschutzbehörde dem Bauherrn nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG mitgeteilt hat, dass die Änderung keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfe, bedeutet dies - auch wenn es sich bei der Mitteilung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG um einen (feststellenden) Verwaltungsakt handelt - nicht, dass damit in einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren die Durchführung einer an sich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung oder allgemeinen Vorprüfung entbehrlich geworden wäre.

3. Die Vorschriften in § 4 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 UmwRG räumen u. a. Individualklägern - abweichend von der bisherigen Rechtslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83) - ein subjektives Recht auf Durchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. auf Vorprüfung oder Nachholung der Prüfung ein mit der Folge, dass ein Verfahrensfehler als beachtlich einzustufen ist.

4. Auch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO kann sich der Antragsteller auf die bislang unterbliebene Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung berufen und die Anordnung der aufschiebende Wirkung seiner Klage erreichen, auch wenn diese Verfahrensschritte im Laufe des Hauptsacheverfahrens noch nachgeholt werden können.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 146/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 8/08 vom 07.03.2008

Rechtsgebiete:BImSchG, VwGO
Schlagworte:Anordnung, einstweilige, Schweinemastanlage, Stilllegung, Unzumutbarkeit, Vorwegnahme der Hauptsache
Stichwort:Schweinemastanlage
Leitsatz:1. Der Antragsteller will eine Vorwegnahme der Hauptsache erreichen, wenn und soweit die im Anordnungsverfahren begehrte Regelung in Inhalt und Wirkung der Entscheidung im Klageverfahren entspricht, der Antragsteller also bereits jetzt auf Dauer oder wenigstens bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens so gestellt werden will, als ob er in der Hauptsache obsiegt hat.

2. Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsachverfahren nicht mehr zu beseitigen wären.

3. Ein überwiegendes Nachbarinteresse an der sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung einer bereits vorhandenen baulichen Anlage verursacht werden, ist regelmäßig nur dann anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf den Nachbarn ganz wesentlich über das im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass ihm die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann, etwa wenn sich die Beeinträchtigungen zu einer Gesundheitsgefährdung verdichten können.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 8/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 LA 60/07 vom 03.08.2007

Rechtsgebiete:BImSchG
Schlagworte:Ermittlungsanordnung, Geruchsimmission, GIRL, Schweinemastanlage, VDI-Richtlinie 3471
Stichwort:Schweinemastanlage
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen für eine Ermittlungsanordnung nach §§ 24, 26 BImSchG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 LA 60/07


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