JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schweinehaltung
| Rechtsgebiete: | BImSchG |
| Schlagworte: | Außenbereich, Rücksichtnahmegebot, Schweinehaltung, Tierseuche |
| Stichwort: | Schweinehaltung |
| Leitsatz: | Schweinemastanlage im Außenbereich, Gebot der Rücksichtnahme gegenüber einem anderen Vorhaben im Außenbereich. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 103/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwehranspruch, Geruchsabstand, Mindestabstand, Schweinehaltung, VDI-Richtlinie 3471, Verzicht |
| Stichwort: | Schweinehaltung |
| Leitsatz: | Die VDI-Richtlinie 3471 ist eine brauchbare Orientierungshilfe zur Berechnung des Abstandes zwischen Tierhaltung und Wohnbebauung. Sie enthält in der Erkenntnis, dass sich Geruchsbelästigungen durch eine räumliche Trennung von Wohnbebauung und Tierhaltung vermeiden oder vermindern lassen, speziell für die besonders intensive Schweinehaltung in Abhängigkeit von der Bestandsgröße und weiteren Einflussfaktoren eine Abstandsregelung, die u. a. danach differenziert, ob eine Wohnbebauung in einem dörflich geprägten Gebiet, im Außenbereich oder in einem sonstigen Gebiet verwirklicht werden soll. Eine Gemeinde löst die durch eine heranrückende Wohnbebauung entstehende Konfliktsituation zwischen Tierhaltung und Wohnbebauung nicht, sondern verkürzt die privaten Belange des Landwirts in nicht sachgerechter Weise, wenn sie sich über ein Gutachten, das einen bestimmten Mindestabstand fordert, mit dem Argument hinwegsetzt, dass bereits vorhandene Wohnbebauung näher zu dem landwirtschaftlichen Betrieb liege als das ausgewiesene Baugebiet. Der Verzicht der Erwerber von Wohngrundstücken auf Abwehransprüche gegen Immissionen eines benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes ist nicht geeignet, den Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wohnbebauung zu bewältigen, weil die Unverträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungen durch den Verzicht auf Abwehransprüche nicht behoben wird. Zur Berücksichtigung betrieblicher Erweiterungsinteressen in der Abwägung. Das ergänzende Verfahren nach § 215 a Abs. 1 BauGB darf nicht zu einem grundlegend anderen Bebauungsplan als dem zunächst beschlossenen führen. Deshalb muss es von vornherein ausscheiden, wenn der Mangel des Abwägungsvorgangs die Grundzüge der Planung berührt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 N 2171/96 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BImSchG |
| Schlagworte: | Sondergebiet, Art der Nutzung, Schweinehaltung, Tierzahl, Geruchsbeeinträchtigungen, Erheblichkeitsschwelle, Vorsorgegrundsatz, Nutzungskontingente. |
| Stichwort: | Schweinehaltung |
| Leitsatz: | In einem auf der Grundlage des § 11 BauNVO festgesetzten Sondergebiet kann die Gemeinde die Art der baulichen Nutzung über die Möglichkeiten hinaus, die § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 9 BauNVO eröffnen, konkretisieren und zu diesem Zweck die Merkmale bestimmen, die ihr am besten geeignet erscheinen, um das von ihr verfolgte Planungsziel zu erreichen. Die Art der Nutzung in einem "Sondergebiet für landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Tierzucht und Tierhaltung" darf unter Rückgriff auf die VDI-Richtlinie 3471 so festgesetzt werden, dass mit Hilfe der in dieser Richtlinie vorgesehenen Punktregelung und eines festen Abstandsmaßes die höchstzulässige Tierzahl bestimmt wird. Wenn städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, darf die Gemeinde im Wege der Bauleitplanung unterhalb der durch § 3 Abs. 1 BImSchG bestimmten Erheblichkeitsschwelle eigenständig gebietsbezogen das Maß hinnehmbarer (Geruchs-)Beeinträchtigungen nach den Maßstäben des Vorsorgegrundsatzes steuern. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 5.01 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Sachaufklärung, Nachbarklage, Schweinehaltung, VDI-Richtlinie 3471, Rücksichtnahmegebot, Nahbereich, Immissionen, Abstand. |
| Stichwort: | Schweinehaltung |
| Leitsatz: | Leitsatz: Ein Verwaltungsgericht darf sich nicht ohne weitere Sachaufklärung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Immissionen (hier: eines Schweinestalls in 60 m Abstand zu Wohnbebauung) auf die Abstandswerte der VDI-Richtlinie 3471 stützen, wenn diese selbst bei Unterschreitung der empfohlenen Mindestabstände und im Nahbereich von unter 100 m für den Regelfall eine Sonderbeurteilung verlangt und wenn weitere Umstände gegen die Anwendbarkeit der Abstandswerte sprechen. Beschluß des 4. Senats vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 B 38.98 - I. VG Köln vom 14.11.1995 - Az.: VG 2 K 7379/94 - II. OVG Münster vom 19.12.1997 - Az.: OVG 7 A 258/96 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 38.98 | |
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