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Schwarzbau

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10119/06.OVG vom 20.04.2006

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Baurecht, Beseitigungsverfügung, Vertrauensschutz, Pirmasenser Amnestie, Amnestie, Duldung, Außenbereich, Ermessen, Beseitigung, Schwarzbau, Bestandsänderung, Funktionsverbesserung
Stichwort:Schwarzbau
Leitsatz:Sind bei baulichen Anlagen, die der sog. "Pirmasenser Amnestie" unterfallen, später bestandsändernde oder funktionsverbessernde Arbeiten vorgenommen worden, so lässt dies den Vertrauensschutz für den ursprünglich geduldeten Baubestand grundsätzlich entfallen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10119/06.OVG



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 10/03 vom 07.11.2003

Rechtsgebiete:LSA-VwVfG, LSA-BauO, GG, BGB
Schlagworte:Ermessen, intendiertes Bestimmtheit, Rückbau, Eingriffsverfügung, Einschreiten, Gleichheitssatz, Schwarzbau, Duldung, Kontrolle, Verwirkung
Stichwort:Schwarzbau
Leitsatz:1. Der Verwaltungsakt ist bestimmt genug, wenn der von ihm konkret Betroffene auch anhand der ihm bekannten Umstände erkennen kann, was von ihm verlangt wird.

2. Bei Eingriffsverfügungen wegen Baurechtswidrigkeiten ist das Ermessen der Behörde "indentiert".

3. Der Gleichheitssatz wird nicht verletzt, wenn die Behörde jedenfalls gegen solche Bauten ein-schreitet, die ihr bekannt geworden sind; gleichheitswidrig handelt die Behörde selbst dann nicht, wenn sie die Praxis hat, Schwarzbauten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu dulden.

4. Die Eingriffsbefugnis wird nicht dadurch verwirkt, dass die Behörde nicht von sich aus ihr Gebiet ständig kontrolliert, sondern erst tätig wird, wenn sie auf einen bestimmten Schwarzbau aufmerksam gemacht worden ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 10/03

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 51.01 vom 21.09.2001

Rechtsgebiete:GG, GebG NRW, AGT zur AVwGebO NRW Tarifstelle
Schlagworte:Schwarzbau, Baugenehmigungsgebühr, Lenkungswirkung, Gleichheitssatz, Äquivalenzprinzip
Stichwort:Schwarzbau
Leitsatz:Der Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip verbieten es nicht, für die nachträgliche Genehmigung eines "Schwarzbaus" eine dreifach höhere Gebühr zu erheben, als sie bei einer vorherigen Baugenehmigung angefallen wäre.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 51.01


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