JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schwankungsbreite der Einspielergebnisse
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO |
| Schlagworte: | Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielapparatesteuer, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Schwankungsbreite der Einspielergebnisse, Berechnung des maßgeblichen Durchschnitts, Beweiswürdigung |
| Stichwort: | Schwankungsbreite der Einspielergebnisse |
| Leitsatz: | 1. Der in einer Vergnügungssteuerssatzung für Gewinnspielautomaten verwendete Stückzahlmaßstab weist nicht den durch den Charakter der Aufwandsteuer geforderten lockeren Bezug zum Vergnügungsaufwand auf, wenn die Einspielergebnisse um mehr als 50 % vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (wie Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 38). 2. Um diese Schwankungsbreite der Einspielergebnisse zu ermitteln, bedarf es nicht der Daten von jeweils mehr als 50 % der Spielstätten, der Betreiber und der Geräte. Dem Tatsachengericht ist bei der Ermittlung vielmehr ein weit gesteckter Rahmen der Beweiswürdigung eröffnet. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 12.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Schwankungsbreite der Einspielergebnisse, Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler, Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit, Unterhaltungsspielgeräte |
| Stichwort: | Schwankungsbreite der Einspielergebnisse |
| Leitsatz: | Sofern für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit nicht feststeht, dass in dem betreffenden Gemeindegebiet nur Apparate mit "manipulationssicherem" Zählwerk aufgestellt sind und aller Voraussicht nach nur solche Apparate künftig aufgestellt werden, ist die Erhebung der Vergnügungssteuer nach dem Stückzahlmaßstab für diesen Typ von Spielautomaten weiterhin grundsätzlich zulässig (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - DVBl 2005, 1208). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 CN 1.05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO |
| Schlagworte: | Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Schwankungsbreite der Einspielergebnisse, Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler, Abwälzbarkeit der Automatensteuer, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, durchschnittlich gleiche Belastung der Automatenaufsteller, Beweisführungslast und Beweislast, gerichtliche Sachaufklärungspflicht, Kontrolle der Gemeinden über die Rechtmäßigkeit ihrer Satzungen |
| Stichwort: | Schwankungsbreite der Einspielergebnisse |
| Leitsatz: | 1. Die Vereinbarkeit einer nach dem Stückzahlmaßstab erhobenen Vergnügungssteuer mit dem Gleichheitssatz ist im Ausgangspunkt nach vergleichbaren Grundsätzen zu beurteilen wie ihre Übereinstimmung mit Art. 105 Abs. 2 a GG. Gemessen hieran kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig nicht allein durch den Nachweis einzelner mehr oder minder stark voneinander abweichender Einspielergebnisse von Gewinnspielautomaten begründet werden (Ergänzung zu BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - <zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehen>). 2. Eine allgemeine prozessuale Beweisführungslast der Gemeinden zur Rechtmäßigkeit ihrer Vergnügungssteuersatzung besteht nicht. Sie sind allerdings materiell-rechtlich gehalten, bei begründeten Zweifeln an den Voraussetzungen und Auswirkungen der Satzung deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. 3. Bei der Bestimmung der die Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts steuernden Mitwirkungslast der Prozessbeteiligten ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine Gemeinde auf der Grundlage einer am Stückzahlmaßstab orientierten Vergnügungssteuersatzung in aller Regel nicht über Einspielergebnisse der Geräte der Aufsteller verfügen wird und die Aufsteller gestützt hierauf grundsätzlich auch nicht zur Vorlage entsprechender Daten wird verpflichten können. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 8.04 | |
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