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Schwangerschaft

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 354/08 vom 01.09.2008

Rechtsgebiete:BGB, StGB
Schlagworte:Betreuung, Betreuer, Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Abtreibung, Indikation, Einwilligung, Einwilligungsunfähigkeit, Eingriff, Recht
Stichwort:Schwangerschaft
Leitsatz:Für eine krankheitsbedingt einwilligungsunfähige, schwangere Frau kann ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch bestellt werden, dem sodann die Entscheidung über die Einwilligung in einen Schwangerschaftsabbruch bei Vorliegen einer sozialmedizinischen Indikation nach § 218 a Abs. 2 StGB obliegt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 354/08



OLG-HAMM – Beschluss, 9 W 11/08 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schmerzensgeld, Bemessung, sexueller Missbrauch, geistig behindertes Kind, Schwangerschaft
Stichwort:Schwangerschaft
Leitsatz:Zur Schmerzensgeldbemessung im Falle einer Schwangerschaft eines geistig behinderten Kindes durch sexuellen Missbrauch seines Vaters.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 9 W 11/08

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 3 Ta 56/08 vom 13.05.2008

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Klagefrist, Schwangerschaft, Fristablauf, Nachträgliche Klagzulassung, Überlegungszeit
Stichwort:Schwangerschaft
Leitsatz:1. Erlangt eine Arbeitnehmerin erst nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung von ihrer Schwangerschaft Kenntnis, ist § 4 Satz 4 KSchG nicht anzuwenden.

2. Erfährt eine Arbeitnehmerin nach Erhalt einer Kündigung ohne von ihr zu vertretenden Grund erst kurz vor Ablauf der Klagefrist von ihrer Schwangerschaft, muss ihr eine Überlegungszeit von 3 Werktagen zugebilligt werden, um abzuwägen, ob sie angesichts der für sie neuen Situation und des nun entstandenen Sonderkündigungsschutzes Kündigungsschutzklage erheben will.

Sie ist nicht verpflichtet, innerhalb der verbleibenden Restzeit der noch laufenden Klagefrist von 1 bis 11/2 Tagen sich ihre neue rechtliche Situation zu vergegenwärtigen und die Kündigungsschutzklage - ggf. auch nur vorsorglich zur Wahrung der Klagefrist - einzureichen.

Versäumt sie durch die Inanspruchnahme dieser Überlegungszeit die dreiwöchige Klagefrist des § 4 S.1 KSchG, ist die Klage auf ihren Antrag hin im Regelfall nachträglich zuzulassen, soweit Klage und Zulassungsantrag nach Ablauf von drei Werktagen eingereicht wurden.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 3 Ta 56/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 198/05 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:NRiG
Schlagworte:Belastbarkeit, Beurteilung, dienstliche, Proberichterin, Richter auf Probe, Schwangerschaft
Stichwort:Schwangerschaft
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 198/05


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