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Schutzzweckgrenze

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 A 11752/05.OVG vom 17.05.2006

Rechtsgebiete:LPersVG, SGB II, BSHG
Schlagworte:Personalvertretungsrecht, Personalrat, Beteiligung, Beteiligungsrecht, Beteiligungsdefizit, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Erörterung, Erörterungsrecht, Schutzzweck, Schutzzweckgrenze, kollektiver Schutz, Beschäftigter, Beschäftigungsverhältnis, Einstellung, Eingliederung, Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit, Förderantrag, Bewilligungsbescheid, Arbeitsgelegenheiten, Zusatzjob, Ein-Euro-Job, Zusätzlichkeit, erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, Ein-Euro-Kraft, Ein-Euro-Kräfte, Eingliederungsvereinbarung, Einsatzplan, Einsatz von Ein-Euro-Kräften, Heranziehung von Ein-Euro-Kräften
Stichwort:Schutzzweckgrenze
Leitsatz:Die Besetzung so genannter Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobs) unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 11752/05.OVG



BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 16.02 vom 19.05.2003

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Schutzzweckgrenze, innerdienstliche Maßnahme, Dienstkraftfahrzeuge, Förderung des Selbstfahrens, Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen, Mitbestimmung bei Unfallverhütungsmaßnahmen, Unfallverhütungsmaßnahme als Teilregelung einer Verwaltungsvorschrift.
Stichwort:Schutzzweckgrenze
Leitsatz:1. Unter dem Gesichtspunkt der sog. Schutzzweckgrenze (BVerfGE 93, 37, 70) ist die Mitbestimmung des Personalrats nur ausgeschlossen, wenn die in Rede stehende Maßnahme keinen innerdienstlichen Charakter aufweist.

2. Eine Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Steuerns von Dienstkraftfahrzeugen durch sog. Selbstfahrer ist eine innerdienstliche Maßnahme, die der Mitbestimmung des Personalrats grundsätzlich zugänglich ist.

3. Die Beschränkung der Beteiligung des Personalrats auf ein Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG schließt nicht aus, dass die Verwaltungsanordnung ganz oder teilweise der Mitbestimmung unterliegt.

4. Die die Unfallverhütung bezweckende Teilregelung einer Verwaltungsvorschrift unterliegt jedenfalls dann der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG, wenn die Teilregelung nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 16.02


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