JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schutzwürdigkeit
| Rechtsgebiete: | AufenthG, EMRK, GG |
| Schlagworte: | Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Ermessen, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, Schutzwürdigkeit |
| Stichwort: | Schutzwürdigkeit |
| Leitsatz: | 1. Nicht jede Berührung der durch Art. 6 GG bzw. Art 8 EMRK geschützten Belange eines Ausländers gebietet im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23.10.2007 - BVerwG 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367) in Fällen einer zur Regelausweisung herabgestuften Ist-Ausweisung zwingend die Ausübung behördlichen Ermessens. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht seine Forderung nach behördlicher Ermessensausübung über die Fälle der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer (sog. faktische Inländer) hinaus - wenig trennscharf - auch auf "andere Fälle" erstreckt, in denen sich "der schematische Blick der Verwaltung auf die Ist- und Regelausweisung als wenig hilfreich" erweise, "um das gesamte Spektrum betroffener Belange in den Blick nehmen zu können", doch kann es bei einer - der Systematik des Aufenthaltsgesetzes entsprechenden - Regelausweisung verbleiben, wenn die genannten Belange des Ausländers unter wertender Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles keinen - der Situation sog. faktischer Inländer vergleichbaren - besonders hohen Grad an Schutzwürdigkeit erreichen. 2. Ausweisungsfall eines nicht der Gruppe der sog. faktischen Inländer zugehörenden, aber mit einer Deutschen verheirateten Ausländers mit zwei aus dieser Ehe hervorgegangenen Kindern, dessen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein seine Klage abweisendes Urteil erfolglos bleibt, weil sich die zur Regelausweisung herabgestufte Ist-Ausweisung wegen der aus besonderen Umständen des konkreten Falles hergeleiteten fehlenden Schutzwürdigkeit des schwer straffällig gewordenen Klägers als rechtmäßig erweist, obgleich die Ausländerbehörde eine Ermessensentscheidung nicht getroffen hatte. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 A 1622/08.Z | |
| Rechtsgebiete: | SGB X, WoGG, ZPO |
| Schlagworte: | Ausbildungsförderung, Prozesskostenhilfe, Rückerstattung, Schutzwürdigkeit, Vertrauensschutz, Wohngeld, Wohngeldrecht |
| Stichwort: | Schutzwürdigkeit |
| Leitsatz: | 1. Bei der Frage, ob eine Leistung zu Unrecht i. S. d. § 50 Abs. 2 SGB X erbracht worden ist, kommt es nicht auf die beim Erlass eines (fiktiven) Wohngeldbescheides zu beachtenden formellen Erfordernisse (z. B.: § 26 WoGG) an; entscheidend ist vielmehr die Frage nach dem Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs des Betroffenen auf Wohngeld. 2. Soweit gem. § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB X Vertrauen regelmäßig schutzwürdig ist, wenn der Begünstigte sein Vertrauen auch betätigt hat, ist bei zweckgebundenen Sozialleistungen - und um solche handelt es sich beim Wohngeld, welches zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt wird - regelmäßig davon auszugehen, dass sie in der vorgesehenen Weise für die Kosten der Unterkunft verwendet worden sind. 3. Im Zweifel hat die Behörde zu beweisen, dass der Begünstigte nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut oder in sonstiger Weise darauf vertraut hat, dass die Leistung an ihm mit Rechtsgrund erbracht worden ist. 4. Im Rahmen des § 50 Abs. 2 SGB X besteht derselbe Vertrauensschutz, wie er bei einer Leistung aufgrund eines Verwaltungsaktes besteht. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 O 211/07 | |
| Rechtsgebiete: | WHG, VwGO, LWG |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis, Normenkontrolle, Wasserschutzgebietsverordnung, Wasserschutzgebiet, Offenlegungsverfahren, Schutzbedürftigkeit, Schutzwürdigkeit, Schutzfähigkeit, Gefährdungspotentiale, Vorbelastungen, Abgrenzung, Schutzzonen, Schutzzonengrenzen, zumutbarer Ermittlungsaufwand, Bewertungsprozess, Trinkwasserversorgung, kommunale Planungshoheit |
| Stichwort: | Schutzwürdigkeit |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen einer Wasserschutzgebietsverordnung. Zur Abgrenzung der räumlichen Ausdehnung der einzelnen Schutzzonen. Zur Frage, ob durch die Ausweisungen von Schutzzonen, die große Teile des Gemeindegebiets umfassen, die Planungshoheit der betroffenen Gemeinden unzulässig eingeschränkt wird (hier verneint). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10511/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | NNatG, VwGO |
| Schlagworte: | Abgrenzung, Abwägung, Änderung der Zutändigkeit, Ermittlung der zu berücksichtigenden Umstände, Gestaltungsermessen, Naturschutzbehörde, Naturschutzgebietsverordnung, Passivlegitimation, Randzonen, Schutzwürdigkeit, Ungleichbehandlung, Unterschutzstellung |
| Stichwort: | Schutzwürdigkeit |
| Leitsatz: | 1. Ändert sich nach dem Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung die Zuständigkeit zum Erlass der Norm, ist der Normenkontrollantrag gegen die Körperschaft zu richten, die zur Änderung oder Aufhebung der Norm befugt ist. 2. Dem Verordnungsgeber steht bei der Abgrenzung von Naturschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zu, das es ihm erlaubt, auch Randzonen eines Gebietes unter Schutz zu stellen, die nur im Wesentlichen die Merkmale noch aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen. 3 Die Einbeziehung von Flächen in ein Naturschutzgebiet erweist sich nicht schon deshalb als rechtswidrig, weil sich die Naturschutzgebietsverordnung nicht auf alle Flächen erstreckt, die unter Naturschutz hätten gestellt werden können. Die unterschiedliche Behandlung von Grundstücken ist allenfalls dann rechtlich zu beanstanden, wenn sie willkürlich ist. 4. Eine unzureichende Ermittlung und Zusammenstellung der bei der Entscheidung über den Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung zu berücksichtigenden Umstände allein zieht die Nichtigkeit der Verordnung nicht nach sich. Entscheidend ist, ob die aufgrund der Abwägung getroffene Entscheidung über die Unterschutzstellung des Gebiets und die Verbote im Ergebnis zu beanstanden ist oder nicht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 KN 57/07 | |
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