Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSchutzwürdigkeit 

Schutzwürdigkeit

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 A 1622/08.Z vom 14.01.2009

1. Nicht jede Berührung der durch Art. 6 GG bzw. Art 8 EMRK geschützten Belange eines Ausländers gebietet im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23.10.2007 - BVerwG 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367) in Fällen einer zur Regelausweisung herabgestuften Ist-Ausweisung zwingend die Ausübung behördlichen Ermessens. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht seine Forderung nach behördlicher Ermessensausübung über die Fälle der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer (sog. faktische Inländer) hinaus - wenig trennscharf - auch auf "andere Fälle" erstreckt, in denen sich "der schematische Blick der Verwaltung auf die Ist- und Regelausweisung als wenig hilfreich" erweise, "um das gesamte Spektrum betroffener Belange in den Blick nehmen zu können", doch kann es bei einer - der Systematik des Aufenthaltsgesetzes entsprechenden - Regelausweisung verbleiben, wenn die genannten Belange des Ausländers unter wertender Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles keinen - der Situation sog. faktischer Inländer vergleichbaren - besonders hohen Grad an Schutzwürdigkeit erreichen.

2. Ausweisungsfall eines nicht der Gruppe der sog. faktischen Inländer zugehörenden, aber mit einer Deutschen verheirateten Ausländers mit zwei aus dieser Ehe hervorgegangenen Kindern, dessen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein seine Klage abweisendes Urteil erfolglos bleibt, weil sich die zur Regelausweisung herabgestufte Ist-Ausweisung wegen der aus besonderen Umständen des konkreten Falles hergeleiteten fehlenden Schutzwürdigkeit des schwer straffällig gewordenen Klägers als rechtmäßig erweist, obgleich die Ausländerbehörde eine Ermessensentscheidung nicht getroffen hatte.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 O 211/07 vom 03.11.2008

1. Bei der Frage, ob eine Leistung zu Unrecht i. S. d. § 50 Abs. 2 SGB X erbracht worden ist, kommt es nicht auf die beim Erlass eines (fiktiven) Wohngeldbescheides zu beachtenden formellen Erfordernisse (z. B.: § 26 WoGG) an; entscheidend ist vielmehr die Frage nach dem Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs des Betroffenen auf Wohngeld.

2. Soweit gem. § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB X Vertrauen regelmäßig schutzwürdig ist, wenn der Begünstigte sein Vertrauen auch betätigt hat, ist bei zweckgebundenen Sozialleistungen - und um solche handelt es sich beim Wohngeld, welches zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt wird - regelmäßig davon auszugehen, dass sie in der vorgesehenen Weise für die Kosten der Unterkunft verwendet worden sind.

3. Im Zweifel hat die Behörde zu beweisen, dass der Begünstigte nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut oder in sonstiger Weise darauf vertraut hat, dass die Leistung an ihm mit Rechtsgrund erbracht worden ist.

4. Im Rahmen des § 50 Abs. 2 SGB X besteht derselbe Vertrauensschutz, wie er bei einer Leistung aufgrund eines Verwaltungsaktes besteht.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10511/06.OVG vom 08.05.2008

Zu den Voraussetzungen einer Wasserschutzgebietsverordnung.

Zur Abgrenzung der räumlichen Ausdehnung der einzelnen Schutzzonen.

Zur Frage, ob durch die Ausweisungen von Schutzzonen, die große Teile des Gemeindegebiets umfassen, die Planungshoheit der betroffenen Gemeinden unzulässig eingeschränkt wird (hier verneint).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 KN 57/07 vom 01.04.2008

1. Ändert sich nach dem Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung die Zuständigkeit zum Erlass der Norm, ist der Normenkontrollantrag gegen die Körperschaft zu richten, die zur Änderung oder Aufhebung der Norm befugt ist.

2. Dem Verordnungsgeber steht bei der Abgrenzung von Naturschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zu, das es ihm erlaubt, auch Randzonen eines Gebietes unter Schutz zu stellen, die nur im Wesentlichen die Merkmale noch aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen.

3 Die Einbeziehung von Flächen in ein Naturschutzgebiet erweist sich nicht schon deshalb als rechtswidrig, weil sich die Naturschutzgebietsverordnung nicht auf alle Flächen erstreckt, die unter Naturschutz hätten gestellt werden können. Die unterschiedliche Behandlung von Grundstücken ist allenfalls dann rechtlich zu beanstanden, wenn sie willkürlich ist.

4. Eine unzureichende Ermittlung und Zusammenstellung der bei der Entscheidung über den Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung zu berücksichtigenden Umstände allein zieht die Nichtigkeit der Verordnung nicht nach sich. Entscheidend ist, ob die aufgrund der Abwägung getroffene Entscheidung über die Unterschutzstellung des Gebiets und die Verbote im Ergebnis zu beanstanden ist oder nicht.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 S 2107/07 vom 18.12.2007

Für die Frage, ob nachbarliche Belange nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO durch geringere Abstandsflächentiefen eines Vorhabens "erheblich" beeinträchtigt werden, sind außer tatsächlichen Besonderheiten auf dem Nachbargrundstück (hier: außergewöhnlicher Grundstückszuschnitt, nur unerhebliche Einschränkung der Bebaubarkeit) auch rechtliche Besonderheiten in den Blick zu nehmen, welche die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Nachbarn deutlich mindern (hier: Verwirkung des materiellen Abwehrrechts gegen den Standort einer nachträglich genehmigten Lagerhalle aus den 50-er Jahren).

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 11 A 7.05 vom 11.10.2007

Zur Herstellung von Ausfertigungsmängeln bei unzureichender Bezugnahme auf an Behördenstelle hinterlegte Flurkarten.

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 1127/05 vom 15.08.2007

1. Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Kohrener Land" des Rates des Bezirkes Leipzig vom 20. September 1984 ist nach Art. 9 Abs.1 des Einigungsvertrages als Rechtsverordnung wirksam übergeleitet worden und gilt seit dem 3.10.1990 als thüringisches Landesrecht weiter.

2. Zu den Anforderungen, welche § 16 der Ersten Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz/DDR vom 14. Mai 1970 an die öffentliche Bekanntmachung eines Landschaftsschutzgebietes stellte.

3. Ist der Grenzverlauf einer Landschaftsschutzverordnung im Randbereich unbestimmt, hat dies nicht zwingend die Unwirksamkeit der gesamten Rechtsverordnung zur Folge. Es gelten die Grundsätze über die Teilnichtigkeit von Normen.

4. Die Schutzwürdigkeit eines Landschaftsteiles geht durch eine landschaftsfremde Nutzung erst dann verloren, wenn der Landschaftsteil durch die landschaftsfremden Eingriffe wesentlich geprägt wird.

5. Zu den Voraussetzungen einer Befreiung von dem gem. § 56 b Abs. 1 Nr. 2 ThürNatG bestenden Verbot des Kiesabbaus in einem übergeleiteten Landschaftsschutzgebiet.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 913/05 vom 10.11.2005

Wird ein gewerblich genutztes Grundstück durch eine weitere Erschließungsanlage erschlossen, so ist mit Blick auf den Anliegergebrauch die Möglichkeit einer Zufahrt von der weiteren Erschließungsanlage dem Grunde nach gefordert, auch wenn eine Zufahrt zur ersterschließenden Straße bereits vorhanden ist. In diesem Fall kann unter dem Gesichtspunkt des schutzwürdigen Vertrauens der anderen Anlieger an der Einbeziehung dieses Grundstücks in die Aufwandsverteilung die Zugangsmöglichkeit als Voraussetzung für dessen Erschlossensein ausreichen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1137/03 vom 15.04.2004

Eine in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung gelegene, nach Art eines Zierrasens häufig gemähte, mit älteren hochstämmigen Obstbäumen bestandene Wiese kann als schutzwürdiges Gebiet im Sinne von § 21 Abs. 1 NatSchG in ein Naturschutzgebiet einbezogen werden.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 ZKO 219/01 vom 29.01.2004

1. Auf ein sog. Bestandsinteresse aus der zeitweiligen Geltung von § 3a WoZuG 1996, der die Hilfe zum Lebensunterhalt bei einem Aufenthaltswechsel eines Spätaussiedlers auf die nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe beschränkt, kann sich der örtliche Träger der Sozialhilfe gegenüber der späteren, rückwirkenden Einschränkung des Anwendungsbereichs auf nach bestimmten Stichtagen eingereiste Spätaussiedler (§ 6 WoZuG 1997, § 5 WoZuG 2000) nicht berufen.

2. Schutzwürdiges Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage kann zwischen Behörden, die kraft öffentlichen Rechts Kostenerstattungsansprüchen aus § 107 BSHG ausgesetzt sind, nicht betroffen sein (i.A. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2001 - 5 C 3.00 - FEVS 53, 200 = NVwZ-RR 2002, 284).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 KN 2072/01 vom 25.09.2003

1. Das Befahren eines als Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellten Wasserlaufs mit Flößen und anderen großen Wasserfahrzeugen gefährdet den Landschaftsbestandteil, wenn es geeignet ist, den Wasserlauf als Lebensraum schutzwürdiger Tiere und Pflanzen zu beeinträchtigen und die natürliche Entwicklung der Flora und Fauna zu stören. Diese Gefährdung kann ein Befahrensverbot für Flöße und andere Wasserfahrzeuge von mehr als 6 m Länge oder 1 m Breite rechtfertigen.

2. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wird durch das Befahrensverbot nicht berührt, weil die vom Boots- und Floßtourismus profitierenden Betriebe lediglich Erwerbschancen genutzt haben, deren Fortbestand eigentumsrechtlich nicht geschützt ist.

3. Eine unzureichende Ermittlung und Zusammenstellung der bei der Abwägung zu berücksichtigenden Umstände zieht die Nichtigkeit einer nach den §§ 24 bis 28 NNatSchG erlassenen Verordnung nicht nach sich.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 KN 2523/01 vom 02.07.2003

1. Bei der Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten kommt dem Verordnungsgeber ein weites Gestaltungsermessen zu.

2. Der Verordnungsgeber kann auch Randzonen eines Gebietes unter Schutz stellen, wenn diese im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen.

3. Außerdem können am Rande gelegene Flächen, die isoliert betrachtet, nicht schutzwürdig sind, in ein Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden, um diesem ein gewisses Vorfeld zu geben und es dadurch gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung abzuschirmen bzw. vor den Einwirkungen angrenzender oder heranrückender Bebauung zu schützen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2299/01 vom 11.04.2003

1. Zur Weiterführung eines Normenkontrollverfahrens nach Außerkrafttreten der angegriffenen Rechtsvorschrift (hier: zeitlich befristete naturschutzrechtliche Sicherstellungsverordnung).

2. Zum Erfordernis der Schutzwürdigkeit eines einstweilig sichergestellten Landschaftsteils (hier: Teilbereich der Moränenlandschaft des Wurzacher Beckens).

3. Einer einstweiligen Sicherstellung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 NatSchG kann im Regelfall nicht der Einwand einer unzulässigen "Verhinderungsplanung" entgegen gehalten werden.

4. Ein Verstoß des Normgebers gegen die Verpflichtung aus § 60 Abs. 3 NatSchG zur Aufhebung einer Sicherstellungsverordnung kann nicht im Wege der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 VwGO geltend gemacht werden.

5. Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer Verlängerung der Sicherstellungsverordnung nach § 60 Abs. 2 Satz 2 NatSchG.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1559/01 vom 26.06.2002

1. Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung von Lärmimmissionen aus kommunalen Einrichtungen (Jugendhaus, Stadthalle, Sporthalle).

2. Zur Schutzwürdigkeit eines Wohngrundstücks in einem besonderen Wohngebiet gegenüber Lärm aus "herangerückten" kommunalen Einrichtungen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1502/01 vom 23.04.2002

1. Zur Beurteilung der Schutzwürdigkeit eines Wohngrundstücks am Rande eines - im Zusammenhang bebauten - Ortsteils gegenüber Lärmimmissionen aus einer im Außenbereich zugelassenen Motorsportanlage.

2. Zur Beurteilung der Erheblichkeit von Lärmbelästigungen durch den Betrieb einer Motorsportanlage (Kartrennbahn) nach Maßgabe der TA Lärm 1998 und insbesondere zur Bestimmung des Beurteilungspegels im Hinblick auf die besondere Charakteristik des Lärms von Rennkarts.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1217/00 vom 20.09.2001

Kommt der Normgeber im Falle der Nichtigerklärung einer untergesetzlichen Norm (hier: Naturschutzverordnung) seiner Verpflichtung aus § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO zur Veröffentlichung der Entscheidungsformel nicht nach, so steht dies allein einem Neuerlass der Norm nicht entgegen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 4.98 vom 12.08.1999

Leitsätze:

1. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - vom 18. Juli 1991 (BGBl I S. 1588, ber. S. 1790) hat für die Bauleitplanung (nur) mittelbar rechtliche Bedeutung:

(a) Die Gemeinde darf keinen Bebauungsplan aufstellen, der nicht vollzugsfähig ist, weil seine Verwirklichung an den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der Verordnung scheitern müßte.

(b) Bei der planerischen Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB muß die Gemeinde die Schutzbedürftigkeit des Einwirkungsbereichs der Sportanlage entsprechend den Anforderungen der Verordnung zutreffend ermitteln. Sie darf naheliegende und verhältnismäßige Möglichkeiten einer Sportlärmbeeinträchtigung benachbarter Gebiete unterhalb der Richtwerte nicht unberücksichtigt lassen.

2. Eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung mit der Folge, daß sich die Schutzwürdigkeit nach der tatsächlichen Nutzung richtet (§ 2 Abs. 6 Satz 3 der 18. BImSchV), liegt nicht schon dann vor, wenn die tatsächliche Nutzung in eine andere Gebietsklasse gemäß § 2 Abs. 2 der 18. BImSchV fällt als die festgesetzte.

3. Der Begriff der erheblichen Abweichung im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 3 der 18. BImSchV ist nach - qualitativen - städtebaulichen Merkmalen zu bestimmen.

4. Die bauplanerische Festsetzung der Art der baulichen Nutzung eines Gebiets als allgemeines Wohngebiet (WA) wird nicht funktionslos und damit ungültig, wenn auf den Grundstücken tatsächlich (zunächst) nur Nutzungen verwirklicht werden, die im reinen Wohngebiet zulässig sind.

Urteil des 4. Senats vom 12. August 1999 - BVerwG 4 CN 4.98 -

I. VGH Mannheim vom 06.03.1998 - Az.: VGH 8 S 2492/97 -

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Schutzwürdigkeit - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum