1. Der Darlehensvertrag zwischen Bank und GmbH ist kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten eines GmbH-Gesellschafters.
2. Die - vom GmbH-Gesellschafter für rechtswidrig gehaltene - Kündigung des Darlehensvertrages durch die Bank begründet auch keine Ansprüche des GmbH-Gesellschafters wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.