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Schutzvorkehrungen

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 A 1009.07 vom 07.05.2008

Wird ein von den nachteiligen Wirkungen eines planfestgestellten Vorhabens (hier: Fluglärm) Betroffener nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG statt realer Schutzvorkehrungen auf eine angemessene Entschädigung in Geld verwiesen, ist die daraus folgende Pflicht, die nachteiligen Wirkungen zu dulden, rechtlich unbedenklich, wenn diese Wirkungen nicht die Grenze zur verfassungsrechtlichen Unzumutbarkeit überschreiten.

Die Regelung in einem luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, mit der bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für Schallschutzeinrichtungen die nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG zu leistende Geldentschädigung auf höchstens 30 % des Verkehrswerts von Grundstück und Gebäuden begrenzt wird, ist nicht zu beanstanden (Bestätigung von Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 <268 f.>, Rn. 421 f. - Flughafen Berlin-Schönefeld).

Zu den Voraussetzungen, unter denen nach der Durchführung von Musterverfahren gemäß § 93a Abs. 2 VwGO im Beschlusswege entschieden werden kann.

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 2004.05 vom 27.06.2007

Wird einem durch Verkehrslärm (hier: Fluglärm) Betroffenen im Planfeststellungsbeschluss dem Grunde nach ein Anspruch auf Übernahme seines Wohngrundstücks nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG zugesprochen, ist über die Höhe der Übernahmeentschädigung im nachfolgenden Entschädigungsverfahren zu entscheiden. In diesem Verfahren sind die Rechtsgedanken des Enteignungsrechts heranzuziehen, soweit sich aus der Funktion des Übernahmeanspruchs, den Anspruch auf Schutzvorkehrungen zu ersetzen, nichts anderes ergibt.

Nach den Grundsätzen des Enteignungsrechts richtet sich, ob der Eigentümer die Ausdehnung der Übernahme auf die mit seinem Wohngrundstück zusammenhängenden betrieblich genutzten Flächen sowie eine Entschädigung für betriebliche Folgeschäden verlangen kann. Der Planfeststellungsbeschluss darf die Geltendmachung dieser Ansprüche nicht mit Wirkung für das Entschädigungsverfahren ausschließen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 KS 251/03 vom 26.10.2006

Die Regelungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und der Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen (BÜV-NE) sind hinsichtlich der Beurteilungskriterien dafür, welches Sicherung notwendig, aber auch ausreichend ist, grundsätzlich lückenlos. Für die Berücksichtigung einer individuellen Schutzbedürftigkeit von Anliegern ist daneben kein Raum.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 43/06 vom 04.10.2006

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen bei Biogasanlagen; zum Verhältnis des Bundesimmissionschutzrechts zum Bauplanungsrecht.

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 A 1.97 vom 27.10.1998

Leitsatz:

Zur planerischen Abwägung hinsichtlich des Lärmschutzes in einem Planfeststellungsbeschluß zur Erweiterung eines Verkehrsflughafens (hier: Flughafen Erfurt).

Urteil des 11. Senats vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 -

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