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Schutzvorkehrung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10845/05.OVG vom 05.01.2006

Rechtsgebiete:LBauO, BauGB
Schlagworte:Windenergieanlage, Windkraftanlage, Abstandsfläche, Abstand, Grenzabstand, Eiswurf, Eiswurfgefahr, Rücksichtnahmegebot, Rücksichtnahme, Schutzvorkehrung, Schutzmaßnahme, Schutzauflage, Auflage, Nebenbestimmung
Stichwort:Schutzvorkehrung
Leitsatz:1. Für die Entscheidung, ob bei Windkraftanlagen gemäß § 8 Abs. 10 Satz 2 LBauO eine - geringere - Tiefe der Abstandsfläche bis zu 0,25 H zugelassen werden kann, kommt es auf eine von der geplanten Windkraftanlage eventuell ausgehende Eiswurfgefahr nicht an, weil die Abstandsflächenregelungen des § 8 LBauO nicht geeignet sind, einer derartigen Gefahr zu begegnen, und deshalb eine entsprechende - nachbarschützende - Zielsetzung nicht verfolgen.

2. Einer im konkreten Einzelfall anzunehmenden Gefährdung ist vielmehr durch Schutzeinrichtungen oder -maßnahmen regelnde Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 LBauO Rechnung zu tragen (vgl. VV des Ministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2004 "Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen", MinBl. 2004, 374 ff., 396).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10845/05.OVG



HESSISCHES-LAG – Urteil, 15 Sa 1235/04 vom 15.11.2005

Rechtsgebiete:BGB, GG, ZPO
Schlagworte:Entfernung, Schriftstücke, Gesundheitszustand, Arbeitnehmer, Personalakte, Schutzvorkehrung, Persönlichkeitsrecht
Stichwort:Schutzvorkehrung
Leitsatz:Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei in der Personalakte aufbewahrten Schriftstücken, die den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers betreffen und deswegen besonders sensibel sind, besondere Schutzvorkehrungen gegen nicht erforderliche Kenntnisnahme zu treffen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 15 Sa 1235/04

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 6.03 vom 26.05.2004

Rechtsgebiete:BImSchG, 22. BImSchV, SächsHG, VwGO, VwVfG, Richtlinie 96/62/EG, Richtlinie 1999/30/EG
Schlagworte:Studentenschaft, Klagebefugnis, soziale Belange, Studierende, Ausbildungsstätte, Luftschadstoff, Grenzwert, Grenzwertüberschreitung, Luftreinhalteplan, Luftreinhalteplanung, Luftreinhaltegebiet, Planfeststellung, Problembewältigung, Schutzvorkehrung
Stichwort:Schutzvorkehrung
Leitsatz:1. Die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens.

2. Dem Grundsatz der Problembewältigung wird im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV in einem Planfeststellungsverfahren für ein Straßenbauvorhaben in der Regel hinreichend Rechnung getragen, wenn nicht absehbar ist, dass das Vorhaben die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung dieser Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern.

3. Eine Überschreitung von Grenzwerten der 22. BImSchV liegt nicht erst dann vor, wenn die Grenzwerte in einem Gebiet oder Ballungsraum flächendeckend oder im Durchschnitt überschritten werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 6.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 A 31.00 vom 14.11.2001

Rechtsgebiete:BImSchG, AEG, 16. BImSchV, EBO, VwVfG
Schlagworte:Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung, Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Schutzvorkehrung, erheblicher baulicher Eingriff, Trassenverschiebung, Bahndammverbreiterung, Abschirmwirkung, Schall 03, besonders überwachtes Gleis, Gleispflege, Lärmschutzmaßnahme, Entscheidungsvorbehalt, Konflikttransfer
Stichwort:Schutzvorkehrung
Leitsatz:1. Das Verfahren "besonders überwachtes Gleis" ist eine Schallschutzmaßnahme, die der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte des § 2 der 16. BImSchV dient. Sein Lärmminderungseffekt darf nicht schon bei der Beurteilung der Frage berücksichtigt werden, ob sich durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Schienenweg ausgehenden Verkehrslärms in dem in § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV geregelten Umfang erhöht.

2. Die Voraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AEG für die Erteilung einer Plangenehmigung kann nicht dadurch erfüllt werden, dass die Bewältigung eines durch die Beeinträchtigung von Rechten anderer verursachten Planungskonflikts mittels Entscheidungsvorbehalt in einen anderen Planungsabschnitt verlagert wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 A 31.00


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