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Schutzschrift

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 242/08 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Werbeaussendung, Irreführung, Irreführungsquote, Täuschung, TCM-Antrag
Stichwort:Schutzschrift
Leitsatz:1. Für eine Irreführung (§ 5 UWG) kann ausnahmsweise auch die Täuschung eines eher geringen Teils des angesprochenen Verkehrs ausreichen, wenn nach den Gesamtständen die Werbung gezielt auf eine solche Täuschung angelegt ist und schützenswerte Interessen des Unternehmens, in dieser Weise werben zu dürfen, nicht ersichtlich sind, weil die Werbeadressaten, die das Angebot richtig verstehen, eine Inanspruchnahme der angebotenen Leistung nicht ernsthaft in Betracht ziehen werden.

2. Wird das mit dem Unterlassungsantrag begehrte Verbot der konkreten Verletzungshandlung auf mehrere darin verwirklichte Wettbewerbsverstöße gestützt, haben die Klage oder der Eilantrag schon dann in vollem Umfang Erfolg, wenn die Verletzungshandlung nur einen der gerügten Wettbewerbsverstöße enthält (ständige Senatsrechtsprechung im Anschluss an BGH GRUR 01, 453 - TCM-Zentrum). Hat das Gericht erster Instanz das von ihm ausgesprochene Verbot der konkreten Verletzungshandlung auf einen dieser Wettbewerbsverstöße gestützt, ist das Berufungsgericht nicht gehindert, das Verbot dieser Verletzungshandlung mit einem anderen der gerügten Verstöße zu begründen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 242/08



OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 159/08 vom 05.03.2009

Rechtsgebiete:UWG, HWG
Stichwort:Schutzschrift
Leitsatz:1. Ein Antragsteller im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren setzt sich nicht deshalb dem Vorwurf der verbotenen Salami.-Taktik, d.h. des Rechtsmissbrauchs aus, weil er in getrennten Verfahren gegen zwei (irreführende) Aussagen desselben Werbemittels vorgeht. Er darf gegen diese Angaben auch nacheinander vorgehen, wenn dafür ein nachvollziehbarer Grund besteht. Ein solcher Grund liegt vor, wenn das erste Vorgehen, anders als das zweite Vorgehen, keiner weiteren tatsächlichen Ermittlungen bedarf

2. Im Hinblick auf denjenigen Unterlassungsantrag, der keiner weiteren Ermittlungen mehr bedarf, ist das mehrwöchige Warten auf die Fertigstellung des Umfragegutachtens, welches lediglich im Hinblick auf die weitere Werbeangabe eingeholt wird, dringlichkeitsschädlich.

3. Zu den methodischen Anforderungen an ein Umfragegutachten.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 159/08

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 225/06 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:EGBGB, GVG, SGG, AMG, AMPreisV, HWG
Stichwort:Schutzschrift
Leitsatz:Auf den Internet-Versandhandel von DocMorris ist nach dem Marktortprinzip deutsches Wettbewerbsrecht als Recht des Ortes anzuwenden, auf den die geschäftliche Tätigkeit dieser Internet-Apotheke ausgerichtet ist. Die Ausrichtung auf den deutschen Markt ergibt sich daraus, dass das Angebot in deutscher Sprache und an deutsche Kunden erfolgt sowie daraus, dass Medikamente vertrieben werden, die in Deutschland zugelassen sind, und dass die Abrechnung mit deutschen Krankenkassen erfolgt.

Die Arzneimittelpreisverordnung stellt zwingendes öffentliches Recht im Sinne von Art. 34 EGBGB dar. Der niederländische Anbieter DocMorris ist daher verpflichtet, die deutschen Arzneimittelpreisvorschriften bei einem Vertrieb nach Deutschland einzuhalten.

Das "Bonus-Modell" des Anbieters DocMorris stellt einen Verstoß gegen § 78 AMG, §§ 1, 3 AMPreisV sowie gegen § 7 HWG dar. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung sind die §§ 1,3 AMPreisV und § 7 HWG in der Regel nebeneinander anwendbar.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 225/06

OLG-HAMM – Urteil, 4 U 114/08 vom 03.02.2009

Rechtsgebiete:MarkenG, BGB, HGB, UWG, ZPO
Stichwort:Schutzschrift
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 4 U 114/08


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