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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 551/02 vom 08.03.2005

Rechtsgebiete:BauGB, StrG
Schlagworte:Gewerbegebiet, Abwägung, Erschließungsverkehr, Lärmbelastung, Schutzniveau, eigene Vorgabe, öffentliche Verkehrsfläche, nächtliches Fahrverbot, Widmungsbeschränkung, verkehrsrechtlicher Anliegerbegriff
Stichwort:Schutzniveau
Leitsatz:1. Will die Gemeinde einem durch den Erschließungsverkehr für ein geplantes Gewerbegebiet Lärmbetroffenen ein bestimmtes Schutzniveau (hier das eines allgemeinen Wohngebiets entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV) gewährleisten, muss sich ihre Planung an dieser "eigenen Vorgabe" messen lassen. Bei deren Nichteinhaltung ist die Planung (abwägungs-)fehlerhaft.

2. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB kann aus städtebaulichen Gründen auch ein nächtliches Fahrverbot auf einer öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt werden, wie dies nach § 5 Abs. 3 Satz 2 StrG auch als Widmungsbeschränkung "in sonstiger Weise" verfügt werden könnte. Einer straßenrechtlichen Umsetzung bedarf es wegen § 5 Abs. 6 Satz 1 StrG nicht (mehr).

3. Zum straßenverkehrsrechtlichen Begriff des "Anliegers".
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 551/02



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 11.03 vom 24.06.2004

Rechtsgebiete:LuftVG, LuftVO, BImSchG
Schlagworte:Flugroutenfestlegung, planungsähnlicher Charakter, sicherheitsrechtliche Anforderungen, Lärmschutzanforderungen, Abwägungsentscheidung, unzumutbarer Fluglärm, sonstige Fluglärmbelästigungen, Drittschutz, Schutzniveau
Stichwort:Schutzniveau
Leitsatz:Bei der Festlegung von Flugrouten auf der Grundlage des § 27 a Abs. 2 LuftVO hat das Luftfahrt-Bundesamt eine Abwägungsentscheidung zu treffen, die gerichtlich überprüfbar, aber nicht an den zum Abwägungsgebot im Fachplanungsrecht entwickelten Grundsätzen zu messen ist (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - DVBl 2004, 382).

Der Prüfungsmaßstab ist unterschiedlich, je nachdem, ob durch die Flugroutenbestimmung Fluglärm hervorgerufen wird, der oberhalb oder unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle liegt.

Der Begriff des unzumutbaren Lärms im § 29 b Abs. 2 LuftVG deckt sich mit dem immissionsschutzrechtlichen Begriff der erheblichen Lärmbelästigung.

Für eine Flugroute, die mit unzumutbarem Fluglärm verbunden ist, darf sich das Luftfahrt-Bundesamt nur entscheiden, wenn überwiegende Gründe zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs dies gebieten.

Eine Flugroute, durch die Lärmbelästigungen unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle hervorgerufen werden, ist zulässig, wenn sich für sie sachlich einleuchtende Gründe anführen lassen.

Die Lärmschutzvorschriften, denen das Luftfahrt-Bundesamt bei seiner Abwägungsentscheidung Rechnung zu tragen hat, sind - jedenfalls auch - dazu bestimmt, Drittschutzinteressen zu dienen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 11.03

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10994/03.OVG vom 15.07.2003

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Nachbarklage, Außenbereich, Gebietsgewährleistungsanspruch, Gebot der Rücksichtnahme, Schutzniveau
Stichwort:Schutzniveau
Leitsatz:Ein Gebietsgewährleistungsanspruch besteht im Außenbereich nicht.

Das Gebot der Rücksichtnahme gem. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB schützt den Eigentümer eines Außenbereichsgrundstücks vor Immissionen, die den in einem Mischgebiet zulässigen Umfang überschreiten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 10994/03.OVG


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