1. Eine ordnungsbehördliche Verordnung, die den generellen Leinenzwang für Hunde im gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebiet - während der Nachtzeit - anordnet, ist grundsätzlich unverhältnismäßig.
2. Zur Verhältnismäßigkeit eines allgemeinen Anleinzwangs im innerörtlichen Bereich.