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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 CE 09.1601 vom 20.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO, GG, BImSchG, BayImSchG
Schlagworte:Einstweilige Anordnung, Ausnahme von Verboten einer gemeindlichen Baulärmverordnung, Zweifel an der Gültigkeit der Verordnung (verneint), Vorliegen einer unbilligen Härte (verneint)
Stichwort:Schutzbereich
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 22 CE 09.1601



BAG – Urteil, 9 AZR 241/08 vom 19.05.2009

Rechtsgebiete:GG, ArbGG, ArbStättV, BGB, BNichtrSchG, GastG, GewO, ZPO, NRSG
Schlagworte:Arbeitsschutz, rauchfreier Arbeitsplatz
Stichwort:Schutzbereich
Leitsatz:1. Die Ausübung der ua. von § 5 Abs. 2 ArbStättV geschützten unternehmerischen Betätigungsfreiheit wird durch gesetzliche Verbote beschränkt.

2. Ist es durch Landesgesetz verboten, in Gaststätten Tabak zu rauchen, und fällt ein dort beschäftigter Arbeitnehmer außerhalb von Rauchergaststätten und Raucherräumen in den Schutzbereich dieses Rauchverbots, kann er nach § 618 Abs. 1 BGB iVm. § 5 Abs. 1 ArbStättV verlangen, auf einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz beschäftigt zu werden.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 241/08

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 08.2922 vom 19.05.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, GG
Schlagworte:Rundfunkgebührenpflicht, internetfähiger PC, Rundfunkempfangsgerät, nicht zeitversetztes Hör- und Sichtbarmachen, rechtsstaatlicher Bestimmtheitsgrundsatz, Gebührenmoratorium, verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff, Bereithalten zum Empfang, gebührenrechtliche Gleichbehandlung, mittelbarer Eingriff in die Informationsfreiheit, Verhältnismäßigkeit des Eingriffs, Realisierbarkeit einer gesetzlichen Registrierungspflicht, Umsetzung eines alternativen Finanzierungskonzepts, Zumutbarkeit einer Gebührenpflicht für "aufgedrängte" Empfangsmöglichkeit, Befreiung für "neuartige" Empfangsgeräte nur bei eigenem Erstgerät
Stichwort:Schutzbereich
Leitsatz:1. Wer einen Rechner mit Internetanschluss ("internetfähigen PC") besitzt, hält im Sinne von § 1 Abs. 2 RGebStV ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit und ist daher nach § 2 Abs. 2 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

2. Die generelle Einbeziehung internetfähiger PCs in die Rundfunkgebührenpflicht begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 B 08.2922

BAG – Urteil, 6 AZR 189/08 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:KSchG, BGB, ZPO, GG
Schlagworte:Wartezeitkündigung, Beweisverwertungsverbot
Stichwort:Schutzbereich
Leitsatz:1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gespächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat.

2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 189/08


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