JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schutzauflagen
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | instanzielle, instanzielle Zuständigkeit, nachträgliche, Schutzauflagen, Zuständigkeit |
| Stichwort: | Schutzauflagen |
| Leitsatz: | Streitigkeiten nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 und Satz 2 VwGO sind nicht Klagen, mit denen nachträgliche Schutzauflagen geltend gemacht werden, die dem Träger des Verfahrens nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, das die Herstellung des Vorhabens zum Ziel hatte, auferlegt werden [können]. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 KS 225/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, LBauO |
| Schlagworte: | Eisenbahnrecht, Planfeststellungsbeschluss, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Gewerbebetrieb, Stellplätze, notwendige Stellplätze, Gastronomie, Stellplatz, Außengastronomie, Sondernutzungserlaubnis, Entschädigung, Schutzauflagen, technisch-reale Maßnahmen, Baustelleneinrichtung, Nutzungsuntersagung, Rettungsweg |
| Stichwort: | Schutzauflagen |
| Leitsatz: | Zum Anspruch auf Ergänzung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses um die Festsetzung einer Entschädigung dem Grunde nach gemäß § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG im Falle von Beeinträchtigungen eines Gewerbebetriebs durch Baustelleneinrichtungen und die zeitweise Inanspruchnahme notwendiger Stellplätze. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10881/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, AEG |
| Schlagworte: | Planfeststellungsbeschluss, Vorbehalt, Bestandskraft, nachträgliche Auflagen, Schutzauflagen, nachträgliche Schutzauflagen, Körperschall, Luftschall, sekundärer Luftschall, Körperschallimmissionen, sekundärer Schall, tieffrequenter Schall, unvorhersehbare Wirkungen, technisches Regelwerk, DIN 4109, DIN 45680, ÖNorm S 9012, Maximalpegel, Spitzenpegel, Mittelungspegel, Innenraumpegel, Schienenverkehr, Bahnverkehr, Eisenbahn, Schienenverkehrsanlagen, Eisenbahnanlagen, Zumutbarkeit, Zumutbarkeitsbeurteilung |
| Stichwort: | Schutzauflagen |
| Leitsatz: | Zum Anspruch auf nachträgliche Schutzauflagen gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG gegen Körperschallimmissionen (sekundären Luftschall), die von der Nutzung einer ICE-Neubaustrecke ausgehen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10879/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVfG, AEG |
| Schlagworte: | Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts, Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss, Entscheidungsvorbehalt, Schallschutzgarantie, Schutzauflagen, nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens, Prognoserisiko, Liberalisierung des Zugangs zum Schienennetz. |
| Stichwort: | Schutzauflagen |
| Leitsatz: | Leitsätze: Gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts ist die Anfechtungsklage gegeben. Ob diese zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet. Ein Auflagenvorbehalt ist im Planfeststellungsrecht nur zulässig, wenn er den Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 VwVfG genügt. Nur dann, wenn sich im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses nachteilige Wirkungen weder mit der für eine Anordnung nach § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG hinreichenden Zuverlässigkeit voraussagen noch dem Bereich nicht voraussehbarer Wirkungen nach § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG zuordnen lassen, kann gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG die Frage eines Ausgleichs einer späteren abschließenden Prüfung und Entscheidung vorbehalten bleiben. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt. Demgemäß kann die jeder Prognose (hier: der künftigen Verkehrsentwicklung) anhaftende Unsicherheit ("Prognoserisiko") nicht durch einen Auflagenvorbehalt aufgefangen werden. Urteil des 11. Senats vom 22. November 2000 - BVerwG 11 C 2.00 - I. OVG Rheinland-Pfalz vom 15.12.1999 - Az.: OVG 8 C 13126/97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 C 2.00 | |
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