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Schutz von Ehe und Familie

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 3.08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG 1990, GG, EMRK, Richtlinie 2003/86/EG
Schlagworte:Ehegattennachzug, Familienzusammenführung, Sicherung des Lebensunterhalts, Regelerteilungsvoraussetzung, Ausnahme, Regelausweisung, Ermessen, Schutz von Ehe und Familie, Verwurzelung
Stichwort:Schutz von Ehe und Familie
Leitsatz:Von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kann nicht nach Ermessen abgesehen werden. Vielmehr stellt es eine gerichtlich voll überprüfbare gebundene Entscheidung dar, ob ein Ausnahmefall von der Regel vorliegt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 3.08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 1035/06 vom 18.04.2007

Rechtsgebiete:GG, AufenthG
Schlagworte:Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis, Humanitärer Grund, Schutz von Ehe und Familie, Rechtliches Ausreisehindernis
Stichwort:Schutz von Ehe und Familie
Leitsatz:§ 29 Abs. 3 Satz 2 AufenthG schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zum Schutz von Ehe und Familie nicht aus.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 1035/06

OLG-HAMM – Beschluss, (2) 4 Ausl. A 25/06 (313/06) vom 21.12.2006

Rechtsgebiete:GG, IRG
Schlagworte:Auslieferung, Unzulässigkeit, Versorgung von Kleinkindern, Schutz von Ehe und Familie
Stichwort:Schutz von Ehe und Familie
Leitsatz:Im Hinblick auf § 19 StGB und mit Rücksicht auf das Schuldprinzip nach Art. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und 2 GG findet eine Auslieferung nicht statt, wenn eine heute erwachsene Person im ersuchenden Staat für eine im Kindesalter begangene Tat bestraft werden soll.

Art. 6 Abs. 1 GG bzw. Art. 8 EMRK steht einer Auslieferung grundsätzlich nicht. Im Einzelfall kann jedoch die erforderliche Versorgung von Kleinkindern eine Auslieferung unzulässig machen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, (2) 4 Ausl. A 25/06 (313/06)

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10554/06.OVG vom 30.06.2006

Rechtsgebiete:BBesG, GG, Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000, EGV
Schlagworte:Beamtenrecht, öffentlicher Dienst, Besoldungsrecht, Besoldung, Vergütungssystem, Familienzuschlag, Ortszuschlag, Analogie, analoge Anwendung, planwidrige Lücke, Familienstand, sexuelle Orientierung, verheiratet, Ehe, verpartnert, eingetragene Lebenspartnerschaft, Angestellter im öffentlichen Dienst, Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Gleichheitssatz, Gleichbehandlungsgebot, Willkürverbot, Gestaltungsfreiheit, Schutz von Ehe und Familie, staatlicher Schutzauftrag, Pflicht zur Förderung von Ehe und Familie, Alimentationsgrundsatz, Europarecht, Gemeinschaftsrecht, Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes, Vorlagepflicht
Stichwort:Schutz von Ehe und Familie
Leitsatz:Ein Beamter, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat keinen Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 wie ein verheirateter Beamter (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - IÖD 2006, 136).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10554/06.OVG


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