JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schutz der Ehe
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Schlagworte: | Schutz der Ehe, Auslandsstudium, Fachrichtungswechsel, unabweisbarer Grund |
| Stichwort: | Schutz der Ehe |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 A 431/08 | |
| Rechtsgebiete: | EG, Richtlinie 2000/43/EG, Richtlinie 2000/78/EG, GG, BBesG, LPartG |
| Schlagworte: | Gesetzesbindung der Besoldung, Familienzuschlag, verheiratete Beamte, Lebenspartnerschaft, Erweiternde Auslegung, Analogie, Tarifvertrag, Tariflücke, Gleichheitssatz, Schutz der Ehe, Gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit, Europäisches Gemeinschaftsrecht, verspätete Umsetzung einer Richtlinie, Vorwirkung einer Richtlinie, unmittelbare Anwendung einer Richtlinie, Diskriminierung wegen sexueller Ausrichtung, Aufnahme in die Wohnung |
| Stichwort: | Schutz der Ehe |
| Leitsatz: | 1.) Ein Beamter, der eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hat, ist nicht "verheiratet" im Sinne des § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG und hat deshalb keinen Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1; diese Vorschrift kann auf einen derartigen Beamten auch nicht analog angewendet werden. 2.) Die unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, da die alleinige Berücksichtigung von Ehepartnern wegen des durch Art. 6 Abs. 1 GG angeordneten besonderen Schutzes der Ehe auf einer sachlich gerechtfertigten Unterscheidung beruht. 3.) Die alleinige Berücksichtigung verheirateter Beamter bei der Gewährung eines Familienzuschlags der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG verstößt gegenüber Beamten, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, nicht gegen die gemeinschaftsrechtliche Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000, weil die Richtlinie die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über den Familienstand und davon abhängige Leistungen nach der Begründungserwägung Nr. 22 unberührt lässt und weil es im Übrigen im europäischen Gemeinschaftsrecht bisher an einer allgemeinen Gleichstellung der Ehe mit den übrigen Formen gesetzlicher Lebenspartnerschaften fehlt. 4.) Die "Aufnahme" einer anderen Person in die Wohnung eines Beamten im Sinne des § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BBesG ist zu verneinen, wenn der Beamte mit der anderen Person nach deren Einzug eine Wohngemeinschaft bildet, für die sich beide die Kosten oder die Haushaltsführung teilen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 1243/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, RGebStV, LVwVfG |
| Schlagworte: | Rundfunkgebühr, Kraftfahrzeug, Zweitrundfunkgerät, Kraftfahrzeug, Gewerbliche Nutzung, Sachverhaltsermittlung, Allgemeine Lebenserfahrung, Schutz der Ehe |
| Stichwort: | Schutz der Ehe |
| Leitsatz: | Stützt sich die Behörde bei der Sachverhaltsermittlung für ihre Annahme einer allgemeinen Lebenserfahrung auf die Ehe des Betroffenen als Grundlage und leitet daraus für diesen nachteilige Folgen her, so kann dies gegen den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen. Ob die Nutzung eines Kraftfahrzeugs zu gewerblichen Zwecken erfolgt, darf die Rundfunkanstalt anhand der allgemeinen Lebenserfahrung beurteilen, wenn es um einen typischen Lebenssachverhalt geht; der Betroffene darf die dahingehende Annahme aber "widerlegen" (wie Urteil des Senats vom 14.4.1995, NVwZ-RR 1994, 611 = VBlBW 1994, 417). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 257/04 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, GG, EMRK |
| Schlagworte: | politischer Flüchtling, Mehrehe, Zweitfrau, Duldung, Aufenthaltsverfestigung, Aufenthaltsbefugnis, Daueraufenthalt, rechtliches Abschiebungshindernis, Schutz der Ehe, Achtung des Privatlebens, Regelversagungsgrund, Sozialhilfebezug |
| Stichwort: | Schutz der Ehe |
| Leitsatz: | Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11717/03.OVG | |
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