JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schutz der
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Einrichtungsorte, Schutz der - vor Tragung von Jugendhilfekosten, Hilfe für junge Volljährige, Kostentragung für, Jugendhilfe, Schutz der Einrichtungsorte vor Tragung von Kosten für, Zuständigkeit für Hilfe für junge Volljährige, Kosten der Jugendhilfe, Tragung der - bei Hilfe für junge Volljährige, Kostenerstattung, Fortbestand der Pflicht zur - bei Hilfe für junge Volljährige, Vollzeitpflege, Kostentragung für Aufwendungen der Jugendhilfe für |
| Stichwort: | Schutz der |
| Leitsatz: | Eine bei Eintritt der Volljährigkeit bestehende Kostenerstattungspflicht nach § 89a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 SGB VIII wird bei Fortsetzung der Leistung als Hilfe für junge Volljährige auch dann festgeschrieben, wenn sie einen Träger nur deshalb trifft, weil der für die Erstattung bis zur Volljährigkeit maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt an einem durch § 89e SGB VIII vor Kostentragung geschützten Einrichtungs-ort liegt (Fortführung von BVerwGE 117, 194). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 57.02 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | - Einrichtungsorte, Schutz der - durch Kostenerstattung bei Verlassen der Einrichtung, - Kostenerstattung nach Verlassen einer Einrichtung in den Fällen des § 97 Abs. 2 BSHG, - Kostenerstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des Einrichtungsortes gegen Sozialhilfeträger des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts, - Schutz der Einrichtungsorte durch Kostenerstattung in den Fällen des § 97 Abs. 2 BSHG, - Sozialhilfekosten, Erstattung von - bei Sozialhilfe am Einrichtungsort nach Verlassen einer Einrichtung. |
| Stichwort: | Schutz der |
| Leitsatz: | Der Kostenerstattungsanspruch des örtlichen Sozialhilfeträgers, in dessen Bereich eine Einrichtung liegt, gegen den Sozialhilfeträger des gewöhnlichen Aufenthalts nach § 103 Abs. 3 Satz 1 BSHG setzt nicht voraus, dass dieser dem Hilfeempfänger während des Einrichtungsaufenthalts Sozialhilfe geleistet hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 20.02 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | - Einrichtungsorte, Schutz der - durch Kostenerstattung bei Entlassung aus einer Einrichtung des Strafvollzuges, - Kostenerstattung nach Entlassung aus einer Einrichtung des Strafvollzuges, - Kostenerstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des Einrichtungsortes (hier: Einrichtung des Strafvollzuges) gegen Sozialhilfeträger des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts, - Schutz der Einrichtungsorte durch Kostenerstattung bei Entlassung aus einer Einrichtung des Strafvollzuges, - Sozialhilfekosten, Erstattung von - bei Sozialhilfe am Einrichtungsort nach Verlassen einer Einrichtung des Strafvollzuges, - Strafvollzug, Erstattung von Sozialhilfekosten nach Entlassung aus -. |
| Stichwort: | Schutz der |
| Leitsatz: | Der Kostenerstattungsanspruch des örtlichen Sozialhilfeträgers, in dessen Bereich eine Einrichtung des Strafvollzuges liegt, gegen den Sozialhilfeträger des gewöhnlichen Aufenthalts setzt nach dem entsprechend anzuwendenden (§ 97 Abs. 5 BSHG) § 103 Abs. 3 Satz 1 BSHG nicht voraus, dass dieser dem Hilfeempfänger während des Einrichtungsaufenthalts Sozialhilfe geleistet hat (entsprechend Urteil vom 2. Oktober 2003 - BVerwG 5 C 20.02 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 24.02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, SGB VIII |
| Schlagworte: | Jugendhilferecht, Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige, - Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers des Einrichtungsortes auch bei der Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige, - Schutz der Einrichtungsorte durch Kostenerstattung auch bei Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige, Einrichtungsorte, Schutz der - vor Kosten der Jugendhilfe. |
| Stichwort: | Schutz der |
| Leitsatz: | Die dem Schutz der Einrichtungsorte dienende Erstattungsnorm des § 89 e Abs. 1 SGB VIII erfasst auch die Fälle, in denen die Anknüpfung der Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt der dort genannten Personen über die für die Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige geltende Zuständigkeitsregelung des § 86 a Abs. 4 SGB VIII vermittelt wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 42.01 | |
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