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Schulwechsel zum Schuljahresbeginn

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BSG – Urteil, B 11a/11 AL 49/04 R vom 17.11.2005

Rechtsgebiete:SGB III, GG
Schlagworte:Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Arbeitsaufgabe, wichtiger Grund, Zuzug zum nichtehelichen Lebenspartner, Eheschließung in absehbarer Zeit, Kindererziehung, Schulwechsel zum Schuljahresbeginn, Obliegenheit der Beschäftigungssuche
Stichwort:Schulwechsel zum Schuljahresbeginn
Leitsatz:Gibt eine Frau ihren Arbeitsplatz auf, um zu ihrem zukünftigen Ehemann zu ziehen, tritt keine Sperrzeit ein, wenn die Eheschließung in absehbarer Zeit beabsichtigt ist und der Umzug zum Wohl ihres Kindes auf den Schuljahreswechsel vorgezogen wird.
Volltext: BSG - Urteil, B 11a/11 AL 49/04 R




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