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Schulungsveranstaltung Schulung für Wirtschaftsausschussmitglieder Erforderlichkeit der Schulung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 1/05 vom 10.06.2005

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Schulungsveranstaltung Schulung für Wirtschaftsausschussmitglieder Erforderlichkeit der Schulung
Stichwort:Schulungsveranstaltung Schulung für Wirtschaftsausschussmitglieder Erforderlichkeit der Schulung
Leitsatz:Ein Betriebsratsmitglied, das gleichzeitig Mitglied im Wirtschaftsausschuss ist, kann an einer Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, die Grundkenntnisse für die Wahrnehmung der Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss vermittelt, sofern es diese Kenntnisse noch nicht besitzt. § 107 Abs. 1 S. 3 BetrVG steht dem nicht entgegen.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 1/05




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