Streiten Betriebsrat und Arbeitgeber im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren über die Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einer Schulungsmaßnahme gem. § 37 Abs. 6 BetrVG, beläuft sich der Streitwert bei beabsichtigter Teilnahme an einer Wochenveranstaltung auf den Regelwert des § 8 BRAGO für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten von 4.000,00 EUR. Die Bedeutung der Teilnahme an der Schulung ist aber geringer, wenn es nur um die Teilnahme an einer zweitätigen Schulung geht; dann ist die Festsetzung mit 2/5 des Regelwertes, also in Höhe von 1.600,00 EUR, angemessen.