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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 4 Ta 112/02 vom 21.08.2002

Rechtsgebiete:BRAGO, BetrVG
Schlagworte:Streitwert, Beschlussverfahren, Schulungsteilnahme
Stichwort:Schulungsteilnahme
Leitsatz:Streiten Betriebsrat und Arbeitgeber im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren über die Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einer Schulungsmaßnahme gem. § 37 Abs. 6 BetrVG, beläuft sich der Streitwert bei beabsichtigter Teilnahme an einer Wochenveranstaltung auf den Regelwert des § 8 BRAGO für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten von 4.000,00 EUR. Die Bedeutung der Teilnahme an der Schulung ist aber geringer, wenn es nur um die Teilnahme an einer zweitätigen Schulung geht; dann ist die Festsetzung mit 2/5 des Regelwertes, also in Höhe von 1.600,00 EUR, angemessen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 4 Ta 112/02




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