1. Die Schulung eines Wirtschaftsausschussmitglieds über Grundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss kann im Einzelfall auch noch zu Beginn der 2. Amtsperiode im Wirtschaftsausschuss erforderlich sein.
2. Zur Erforderlichkeit einer Schulung über Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat.
1. Die Schulung eines Wirtschaftsausschussmitglieds über Grundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss kann im Einzelfall auch noch zu Beginn der 2. Amtsperiode im Wirtschaftsausschuss erforderlich sein.
2. Zur Erforderlichkeit einer Schulung über Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat.