Bei Arbeit und Leben - DGB/Volkshochschule - Arbeitsgemeinschaft für politische und soziale Bildung im Lande Nordrhein-Westfalen e.V. handelt es sich um einen gemeinnützigen Schulungsveranstalter, für den koalitionsrechtliche Beschränkungen der betriebsverfassungsrechtlichen Kostenerstattungspflicht der Arbeitgeber nicht gelten.
Aktenzeichen: 7 ABR 20/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 17. Juni 1998
- 7 ABR 20/97 -
I. Arbeitsgericht
Mönchengladbach
- 1 BV 4/96 -
Beschluß vom 19. September 1996
II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 10 TaBV 82/96 -
Beschluß vom 24. Januar 1997