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Schulung durch einen gemeinnützigen Verein

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 20/97 vom 17.06.1998

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Schulung durch einen gemeinnützigen Verein
Stichwort:Schulung durch einen gemeinnützigen Verein
Leitsatz:Leitsatz:

Bei Arbeit und Leben - DGB/Volkshochschule - Arbeitsgemeinschaft für politische und soziale Bildung im Lande Nordrhein-Westfalen e.V. handelt es sich um einen gemeinnützigen Schulungsveranstalter, für den koalitionsrechtliche Beschränkungen der betriebsverfassungsrechtlichen Kostenerstattungspflicht der Arbeitgeber nicht gelten.

Aktenzeichen: 7 ABR 20/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 17. Juni 1998
- 7 ABR 20/97 -

I. Arbeitsgericht
Mönchengladbach
- 1 BV 4/96 -
Beschluß vom 19. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 10 TaBV 82/96 -
Beschluß vom 24. Januar 1997
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 20/97




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