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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 554/08 vom 30.12.2008

Rechtsgebiete:GG, LSA-SchulG
Schlagworte:Bildungsangebot, Bildungsweg, Elternrecht, Fachunterricht, bilingualer, Härtefall, Schulbezirk, Schuleinzugsbereich, Schulträger, Wahlrecht, Wohnsitzbindung
Stichwort:Schulträger
Leitsatz:1. Zum Anspruch auf Beschulung an einer Schule im Schuleinzugsbereich eines anderen (nicht den Schuleinzugsbereich des Wohnsitzes betreffenden) Schulträgers gem. § 41 Abs. 2 Satz 2 SchulG LSA.

2. Zum Vorliegen von "besonderen Gründen" wegen Besonderheiten eines Bildungsangebotes (bilingualer Fachunterricht) gem. § 41 Abs. Satz 2 SchulG LSA.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 554/08



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 B 823/08 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:HSchG
Schlagworte:Ergänzungsschule, Schulträger, Untersagung, Verantwortlichkeit, Verfügungsadressat
Stichwort:Schulträger
Leitsatz:1. Potentieller Adressat einer schulaufsichtsbehördlichen Untersagung der Fortführung einer Ergänzungsschule ist deren Träger.

2. Träger einer Ergänzungsschule ist die Person oder Personenmehrheit, die über das "Ob" und das "Wie" des (weiteren) Betreibens der Schule entscheidet.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 B 823/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11288/07.OVG vom 26.02.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG, SchulG, LHO
Schlagworte:Beamter, Landesbeamter, Lehrkraft, Arbeitsmittel, Lehrmittel, Unterrichtsmittel, Lehrbuch, Bereitstellung, Anschaffung, Kosten, Übernahme, Fürsorgepflicht, Fürsorge, Schulträger, Erstattung, Ausgleichsanspruch, Abwälzungsanspruch, Ermessen, Ermessensspielraum
Stichwort:Schulträger
Leitsatz:1. Der Dienstherr ist grundsätzlich verpflichtet, einem als Lehrkraft eingesetzten Beamten die zur sachgerechten Durchführung seines Unterrichts erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel zur Verfügung zu stellen.

2. Soweit dem Dienstherrn für die Bereitstellung von Lehr- und Unterrichtsmitteln für das an den Schulen eingesetzte pädagogische Personal Aufwendungen entstehen, ist der kommunale Schulträger zur Erstattung der Kosten verpflichtet.

3. Schafft der Beamte Lehr- und Unterrichtsmittel auf eigene Kosten an, ist der Dienstherr zu ihrer Erstattung grundsätzlich nur dann verpflichtet, wenn er den Beamten zuvor zum Erwerb ermächtigt hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11288/07.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 601/07 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:NSchG, VO-SEP
Schlagworte:Aufnahmeausschuss, Aufnahmebeschränkungen, Aufnahmekapazität, Gesamtkonferenz, Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule, Klassenstärke, Leistungskriterien, Losverfahren, Raumprogramm, Schulträger, Zügigkeit
Stichwort:Schulträger
Leitsatz:1. Im Rahmen der Abwandlung des einfachen Losverfahrens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Integrierte Gesamtschule nach Leistungsgesichtspunkten gemäß § 59 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 NSchG oblag nach der bis zum 31. Juli 2007 geltenden Fassung des Niedersächsischen Schulgesetzes der Gesamtkonferenz auch die Festlegung, nach welchen Leistungsmerkmalen im Einzelnen differenziert werden soll.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zugangsanspruch seine Grenze an der Kapazitätserschöpfung der Schule findet (hier: offengelassen).

3. Die Kapazitätsgrenze ist allein nach objektiven Kriterien zu bestimmen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 601/07


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