JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schulentwicklungsplan
| Rechtsgebiete: | GG, LSA-SchulG, VwGO |
| Schlagworte: | Ausbildungsgang, Beschulung, Bildungsangebot, Elternrecht, Fremdsprachen, Gymnasium, Lateinunterricht, Neigungen, Ordnungsprinzip, Schuleinzugsbereich, Schulentwicklungsplan, Schulform, Wahlrecht, Wohnsitz, Schulrecht |
| Stichwort: | Schulentwicklungsplan |
| Leitsatz: | 1. Die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin an einer allgemeinbildenden Schule, die nicht von § 41 Abs. 1 SchulG LSA erfasst wird und für die nach § 41 Abs. 2 SchulG LSA ein Schuleinzugsbereich festgelegt ist, setzt keinen Härtefall voraus; auch müssen keine zwingenden pädagogische oder sonstige - tatsächlich oder rechtlich - unabweisbare Gründe vorliegen, damit dem Wunsch auf Aufnahme zu entsprechen ist. Hingegen ist nicht jedem erdenklichen Interesse des Schülers bzw. der Schülerin oder der Eltern - namentlich nicht jedweden Erschwernissen und Unbequemlichkeiten, die mit der Beschulung im Schuleinzugsbereich verbunden sind und sich in einer Vielzahl von Fällen stellen - Rechnung zu tragen. 2. Einen besonderen Grund i. S. d. § 41 Abs. 2 Satz 9 SchulG LSA für die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin an einem Gymnasium außerhalb des Schuleinzugsbereichs liegt regelmäßig dann vor, wenn Besonderheiten des Bildungsangebots in dem angestrebten Gymnasium es rechtfertigen, eine Position anzunehmen, die durch das Wahlrecht gem. § 34 Abs. 1 SchulG LSA - Grundgedanke, Neigungen und Eignung - geschützt ist. Eine vom Wahlrecht geschützte Position ist auch dann anzunehmen, wenn - anders als an der Schule im Schuleinzugsbereich des Wohnsitzes - an der Schule, an der die Aufnahme begehrt wird, das Unterrichtsfach Latein angeboten wird und der Schüler bzw. die Schülerin in nachvollziehbarer Weise an diesem Lehrangebot teilhaben will. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 241/07 | |
| Rechtsgebiete: | GOSTV, Verwaltungsvorschriften, VwGO |
| Schlagworte: | Gymnasiale Oberstufe, 11. Jahrgangsstufe, Einrichtung, Mindestfrequenz, maßgeblicher Stichtag, Genehmigungserfordernis, Ermessen, Schulentwicklungsplan, einstweilige Anordnung, Vorwegnahme der Hauptsache, Beschwerde, Darlegungsanforderungen |
| Stichwort: | Schulentwicklungsplan |
| Leitsatz: | Das Verfehlen der Mindestzahl von 60 Anmeldungen am letzten Schultag vor den Ferien nach Nr. 8 Abs. 2 Satz 1 der Verwaltungsvorschriften des brandenburgischen Ministers für Bildung, Jugend und Sport über die Unterrichtsorganisation in den Schuljahren 2007/2008 und 2008/2009 schließt die Einrichtung einer 11. Jahrgangsstufe regelmäßig aus (Anschluss an die Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 12. August 2005 - OVG 8 S 77.05 u. OVG 8 S 78.05 -). |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 3 S 81.07 | |
| Rechtsgebiete: | NSchG, VO-SEP |
| Schlagworte: | Fortschreibung, Gastschulgeld, Schulentwicklungsplan, Treu und Glauben |
| Stichwort: | Schulentwicklungsplan |
| Leitsatz: | Zur Frage der Kostenerstattung für die Aufnahme auswärtiger Schüler (Gastschulgeld). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 1/07 | |
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