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Schule in freier Trägerschaft

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 325/08 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:SächsFrTrSchulVO
Schlagworte:Schule in freier Trägerschaft, Genehmigung, neuer Bildungsgang, Frist
Stichwort:Schule in freier Trägerschaft
Leitsatz:Die Frist in § 3 Abs. 1 SächsFrTrSchulVO gilt nur für die Genehmigung (neuer) Ersatzschulen, nicht für genehmigungspflichtige Änderungen bei (bestehenden) Ersatzschulen im Sinne von § 2 SächsFrTrSchulVO.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 325/08



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 BS 96/07 vom 07.06.2007

Rechtsgebiete:GG, SächsVerf, SächsFrTrSchulG
Schlagworte:Schule in freier Trägerschaft, Ersatzschule, wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte
Stichwort:Schule in freier Trägerschaft
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 BS 96/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1673/06 vom 14.03.2007

Rechtsgebiete:GG, PSchG, VVPSchG
Schlagworte:Schule in freier Trägerschaft, Ersatzschule, Lehrer, Unterrichtsgenehmigung, Tätigkeit, Eignung, Untersagung
Stichwort:Schule in freier Trägerschaft
Leitsatz:Die Tätigkeit als Lehrer an einer genehmigten Ersatzschule bedarf keiner gesonderten "Unterrichtsgenehmigung".
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1673/06

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 B 776/04 vom 27.03.2006

Rechtsgebiete:GG, VwVfG, SächsVerf, SächsFrTrSchulG, SchulG
Schlagworte:Schule in freier Trägerschaft, Schulaufsicht, Untersagung des Einsatzes von Lehrkräften
Stichwort:Schule in freier Trägerschaft
Leitsatz:Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft enthält keine ausdrückliche Ermächtigung der Schulaufsichtsbehörden zu Eingriffsmaßnahmen gegenüber Trägern von Ersatzschulen im Falle von nach der Erteilung der Ersatzschulgenehmigung eintretenden Veränderungen, die dazu führen, dass die in § 5 SächsFrTrSchulG normierten Genehmigungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Angesichts dessen fehlt es auch an einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung der Schulaufsichtsbehörden zur Befristung bzw. Untersagung des Einsatzes von die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SächsFrTrSchulG nicht erfüllenden Lehrkräften gegenüber dem Schulträger. Eine Ermächtigungsgrundlage zur Untersagung des Einsatzes von Lehrkräften gegenüber dem Schulträger ergibt sich auch nicht aus der Schulaufsicht gemäß § 18 Abs. 1 SächsFrTrSchulG i.V.m. § 58 SchulG.

Als Ermächtigungsgrundlage für die Untersagung des Einsatzes von Lehrkräften gegenüber dem Schulträger kommt jedoch § 1 SächsVwVfG i.V.m. § 49 Abs. 2 VwVfG in Betracht. Die Untersagung stellt sich als die im Vergleich zum Widerruf der Ersatzschulgenehmigung verhältnismäßigere Maßnahme dar.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 B 776/04


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