JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schule
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Abordnung, Einstweilige Verfügung, Lehrer, Schule, Verfügungsgrund, Versetzung |
| Stichwort: | Schule |
| Leitsatz: | Der Arbeitnehmer kann im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung nur dann eine zeitweilige Versetzung bzw. Abordnung (hier: an eine andere Schule) unterbinden lassen, wenn ihm über die mögliche Vertragswidrigkeit der Maßnahme hinaus weitere Schäden drohen, die nicht mit Geld ausgeglichen werden könnten. |
| Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 SaGa 4/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Arbeitsplatzwegfall, Arbeitszeit, Gleichbehandlung, Kündigung, Lehrer, Schule, Teilzeitarbeit, Teilzeitquote, Verhältnismäßigkeitsprinzip, unternehmerische Entscheidung |
| Stichwort: | Schule |
| Leitsatz: | 1. Die Entscheidung des beklagten Landes, Lehrkräften, die sich nicht an der flexiblen Teilzeitarbeit nach dem Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern (LPK) beteiligen, eine Beendigungskündigung auszusprechen, wenn der rechnerische Bedarf für die Fächerkombination der betroffenen Lehrkraft unter 50 Prozent absinkt, ist keine unternehmerische Entscheidung, die kündigungsrechtlich nur einer Willkürkontrolle unterliegt. Denn diese Maßnahme ergibt sich weder aus betriebsorganisatorischen Zwängen noch ist sie Teil der Verabredungen aus dem Lehrerpersonalkonzept. 2. Teilweise Parallelentscheidung zur Entscheidung LAG Mecklenburg-Vorpommern 29. Juli 2008 - 5 Sa 147/07, die vollständig dokumentiert ist. |
| Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 Sa 198/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, BGB, GG |
| Schlagworte: | Entschädigung, Gesundheitsschädigung, Lehrer, Mobbing, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schule, Schutzpflicht |
| Stichwort: | Schule |
| Leitsatz: | Einzelfall einer Klage einer Lehrerin auf Schadensersatz und Entschädigung (Schmerzensgeld) wegen Mobbing durch Vorgesetzte. Das Gericht hat offen gelassen, ob die feststellbaren Handlungen der Vorgesetzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt haben, denn es ließ sich weder die Kausalität des Verhaltens für den Eintritt der Gesundheitsschädigung feststellen, noch konnte die besondere Intensität der Verletzung als Voraussetzung des Schmerzensgeldanspruchs festgestellt werden. |
| Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 Sa 86/08 | |
| Rechtsgebiete: | HSchG |
| Schlagworte: | Schule, Schulpflicht, Entziehung, Eltern, Kind, Strafzumessung |
| Stichwort: | Schule |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ss 335/08 | |
"Schule - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum