Tatsachen, die den Schuldvorwurf betreffen, sinbd in der Hauptverhandlung über diesen Vorwurf durch Beweiserhebung zu klären. Das Gericht kann bekannte Ergebnisse führerer Beweiserhebungen in anderen Verfahren nicht einfach übernehmen und dem Urteil als Tatsachenbasis des Schuldspruchs zugrundelegen.