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Schuldübernahme beim Kaufpreis

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 8.98 vom 18.02.1999

Rechtsgebiete:NS-VEntschG, EntschG, VermG
Schlagworte:Zwangsverkauf, Entschädigungswert, langfristige Verbindlichkeiten, Schuldübernahme beim Kaufpreis, Anrechnung von Gegenleistungen, Zeitpunkt der Schädigung bei Vermögensentziehung durch Zwangsverkauf.
Stichwort:Schuldübernahme beim Kaufpreis
Leitsatz:Leitsätze:

Langfristige, dinglich gesicherte Verbindlichkeiten sind auch dann nach § 2 Satz 3 NS-VEntschG i.V.m. § 3 Abs. 4 EntschG bei der Ermittlung des Entschädigungswertes des belasteten Grundstücks zu berücksichtigen, wenn beim Zwangsverkauf des Grundstücks die Übernahme der Belastung als Teil des Kaufpreises vereinbart wurde.

Zeitpunkt der Schädigung im Sinne des § 3 Abs. 4 EntschG ist bei der Entziehung des Vermögens infolge Zwangsverkaufs der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages.

Urteil des 3. Senats vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 8.98 -

I. VG Berlin vom 04.12.1997 - Az.: VG 22 A 289.96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 8.98




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