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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 394/07 vom 21.04.2008

Rechtsgebiete:BerHG, InsO, RVG-VV
Schlagworte:Insolvenzordnung, Beratungshilfe, Schuldenbereinigung
Stichwort:Schuldenbereinigung
Leitsatz:Schreibt ein Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe den einzigen Gläubiger an, um die Höhe der Forderung zu erfahren, so erfüllt diese Tätigkeit die Voraussetzungen der Nr. 2604 (jetzt: 2504) VV auch dann nicht, wenn das Schreiben den Hinweis enthält, dass mit Hilfe der Insolvenzordnung eine Schuldenbereinigung durchgeführt werden sollte.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 394/07




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