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Schuldangemessenheit

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OLG-OLDENBURG – Beschluss, Ss 266/08 vom 28.07.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Höchststrafe, Bagatelldelikt, Schuldangemessenheit
Stichwort:Schuldangemessenheit
Leitsatz:Liegt bei einem Diebstahl der Wert der Beute nicht über 1/3 des Höchstwertes einer geringwertigen Sache im Sinne von § 248a StGB (derzeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats 30 ¤), so ist für dieses Bagatelldelikt eine Freiheitsstrafe über der gesetzliche Mindeststrafe von 1 Monat auch dann nicht mehr schuldangemessen, wenn in der Person des Angeklagten besondere Straferschwerungsgründe liegen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, Ss 266/08




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