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Schulbildung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 215/04 vom 07.02.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Berufsausbildung, Dienstzeit, ruhegehaltfähige, Schulbildung
Stichwort:Schulbildung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 215/04



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1298/07 vom 23.07.2007

Rechtsgebiete:GG, SchG, VwGO
Schlagworte:Elternrecht, Fremdsprache, Französisch Englisch, Gesetzesvorbehalt, Gymnasium, Rechtsverordnung, Regionale Unterscheidung, Schulbildung, Schulhoheit, Schulwechsler, Stundentafel
Stichwort:Schulbildung
Leitsatz:Eine Regelung, die Schüler eines Gymnasiums verpflichtet, in verschiedenen Regionen eines Bundeslandes unterschiedliche Fremdsprachen (Englisch bzw. Französisch) als Kernfach zu erlernen, bedarf eines formellen Gesetzes. Eine Rechtsverordnung des Kultusministeriums ist hierfür nicht ausreichend.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1298/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11340/05.OVG vom 09.01.2006

Rechtsgebiete:LBG, BGB
Schlagworte:Probebeamter, Beamter auf Probe, Beamtenverhältnis auf Probe, Probezeit, Erprobung, Verlängerung der Probezeit, Schuldienst, Lehrer, Lehrkraft, Verbeamtung auf Lebenszeit, Entlassung, Entlassungsverfügung, Beurteilungsspielraum, Beurteilungsermächtigung, Eignung, Befähigung, fachliche Leistung, Bewährung, Nichtbewährung, mangelnde Bewährung, Unterrichtsbesuch, angemeldet, unangemeldet, angekündigt, unangekündigt, Unterrichtsleistung, Unterrichtsplanung, Unterrichtsgestaltung, Unterrichtsdurchführung, Mitwirkung, Mitwirkungspflicht, verweigerte Mitwirkung, Gehorsamspflicht, Bildung, Schulbildung, Rechtfertigungsgrund, Auslegung, Empfängerhorizont, dienstliche Beurteilung
Stichwort:Schulbildung
Leitsatz:1. Lehrer im Beamtenverhältnis auf Probe sind angesichts der Bedeutung guter Schulbildung für die Lebens- und Berufschancen junger Menschen grundsätzlich verpflichtet, jederzeit an der Feststellung ihrer Eignung durch Zulassung von (angekündigten oder unangekündigten) Unterrichtsbesuchen mitzuwirken.

2. Verweigern sie diese Mitwirkung ohne sachlichen Grund, zeigt die darin liegende Verletzung der Gehorsamspflicht einen Eignungsmangel auf, der regelmäßig bereits für sich allein eine Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertigt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11340/05.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 18.04 vom 11.08.2005

Rechtsgebiete:SGB VIII F. 2001, BSHG F. 2001
Schlagworte:Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Erfordernis eines Antrags auf Eingliederungshilfe, -, Verpflichtung zu vorläufigem Tätigwerden, Eingliederungshilfe, Erfordernis eines Antrags für jugendhilferechtliche -, Schulbildung, Hilfe zur Erlangung einer angemessenen - im Rahmen der Jugendhilfe, Ausland, Jugendhilfe für Deutsche im -, Eingliederung als Ziel der Jugendhilfe an Deutsche im Ausland
Stichwort:Schulbildung
Leitsatz:1. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss für die Kosten der von Dritten durchgeführten Eingliederungshilfemaßnahmen nur aufkommen, wenn der Hilfebedarf rechtzeitig an ihn herangetragen worden ist (wie BVerwGE 112, 98).

2. Die Verpflichtung eines Jugendhilfeträgers zu vorläufigem Tätigwerden nach § 86 d SGB VIII beruht nicht auf einem allgemeinen, auf Fälle ungeklärter sachlicher Zuständigkeit übertragbaren Rechtsgedanken.

3. § 14 SGB IX gilt nicht für die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der Jugendhilfe.

4. Für den die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe zu Leistungen an Deutsche im Ausland begründenden tatsächlichen Aufenthalt kommt es nicht auf melderechtliche Eintragungen an.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 18.04


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