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Schulausbildung eines Kindes als Umzugshinderungsgrund

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 6 AZR 411/01 vom 13.02.2003

Der Besuch einer Fachoberschule eines volljährigen ledigen Kindes, das mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann ein Umzugshinderungsgrund nach § 12 Abs. 3 Unterabs. 1 Nr. 3 Satz 1 BUKG sein.

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