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Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 UZ 2137/07 vom 24.10.2008

Rechtsgebiete:HSchG, HVwVfG
Schlagworte:Anhörung, Heilung, Kontrollkompetenz, Nachholung, Ordnungsmaßnahme, Schulaufsicht, Schule, Widerspruchbehörde
Stichwort:Schulaufsicht
Leitsatz:1. Ordnungsmaßnahmen nach § 82 Abs. 2 HSchG stellen keine pädagogischen Bewertungen bzw. unterrichtlichen oder erzieherischen Entscheidungen und Maßnahmen im Sinne des § 92 Abs. 3 HSchG dar, bei denen die staatliche Schulaufsicht auf die Überprüfung bestimmter Fehler beschränkt ist.

2. Das Staatliche Schulamt kann als Widerspruchsbehörde die formelle Rechtswidrigkeit einer vom Schulleiter erlassenen Ordnungsmaßnahme, die auf dem Fehlen einer ordnungsgemäßen Anhörung beruht, durch Nachholung der Anhörung im Vorverfahren heilen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 UZ 2137/07



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 B 776/04 vom 27.03.2006

Rechtsgebiete:GG, VwVfG, SächsVerf, SächsFrTrSchulG, SchulG
Schlagworte:Schule in freier Trägerschaft, Schulaufsicht, Untersagung des Einsatzes von Lehrkräften
Stichwort:Schulaufsicht
Leitsatz:Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft enthält keine ausdrückliche Ermächtigung der Schulaufsichtsbehörden zu Eingriffsmaßnahmen gegenüber Trägern von Ersatzschulen im Falle von nach der Erteilung der Ersatzschulgenehmigung eintretenden Veränderungen, die dazu führen, dass die in § 5 SächsFrTrSchulG normierten Genehmigungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Angesichts dessen fehlt es auch an einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung der Schulaufsichtsbehörden zur Befristung bzw. Untersagung des Einsatzes von die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SächsFrTrSchulG nicht erfüllenden Lehrkräften gegenüber dem Schulträger. Eine Ermächtigungsgrundlage zur Untersagung des Einsatzes von Lehrkräften gegenüber dem Schulträger ergibt sich auch nicht aus der Schulaufsicht gemäß § 18 Abs. 1 SächsFrTrSchulG i.V.m. § 58 SchulG.

Als Ermächtigungsgrundlage für die Untersagung des Einsatzes von Lehrkräften gegenüber dem Schulträger kommt jedoch § 1 SächsVwVfG i.V.m. § 49 Abs. 2 VwVfG in Betracht. Die Untersagung stellt sich als die im Vergleich zum Widerruf der Ersatzschulgenehmigung verhältnismäßigere Maßnahme dar.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 B 776/04

THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 158/04 vom 22.12.2004

Rechtsgebiete:ThürKO, ThürSchAG, ThürSchFG, ThürSchulG, VwGO
Schlagworte:Weisung, Fachaufsicht, Verwaltungsakt, Schulträger, übertragener Wirkungskreis, Selbstverwaltungsangelegenheiten, Hortkosten, Widerspruchsbescheid, Widerspruchsbehörde, Fachaufsichtsbehörde, Schulaufsichtsbehörde, Schulamt, Schulaufsicht, Aufsicht, Schulhorte, Personalkosten
Stichwort:Schulaufsicht
Leitsatz:Die Erhebung der Gebühren, mit denen Eltern an den Personalkosten des Schulhorts beteiligt werden, durch die im übertragenen Wirkungskreis tätigen kommunalen Schulträger unterliegt der Schulaufsicht. Diese übt das Thüringer Kultusministerium als oberste Landesbehörde aus, so dass über Widersprüche gegen die Hortkostenbeteiligung die Ausgangsbehörde selbst entscheidet (§ 124 Nr. 2 ThürKO, § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO).
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 158/04


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