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Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 3 U 2/09 vom 10.06.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Missbrauch von Kreditkarten, Darlegungs- und Beweislast
Stichwort:Schufa
Leitsatz:Ein Kreditkartenunternehmen muss darlegen und beweisen, dass die abgerechneten Umsätze von dem berechtigten Kreditkarteninhaber veranlasst worden sind. Dafür kann ein Beweis des ersten Anscheins sprechen. Ein solcher kommt aber dann nicht in Betracht, wenn mehrere plausible Geschehensabläufe denkbar sind und insbesondere nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kreditkarte missbraucht worden ist, was im Fall des körperlosen Verfahrens, mithin einer Buchung allein unter Verwendung der Kartennummer, einen Verlust der Karte nicht voraussetzt.

Kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kreditkarte von einem unbefugten Dritten benutzt worden ist, spricht ebenfalls nicht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Karteninhaber die Verwendung der Karte durch unsachgemäße Aufbewahrung o.ä. ermöglicht hat, wenn der unbefugte Dritte die Daten auch auf andere Weise ohne Verschulden des Karteninhabers erlangt haben kann. Der auf der Karte aufgedruckten Kreditkartennummer kann insoweit nicht die gleiche Bedeutung beigemessen werden wie einer PIN-Nummer.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 2/09



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 AR 16/09 vom 25.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO, RVG
Stichwort:Schufa
Leitsatz:1. Hat das Gericht zwar die Stellung eines Verweisungsantrages wegen sachlicher Unzuständigkeit angeregt, vollzieht diese Anregung jedoch eine Streitwertangabe des Antragstellers nach, welche sich außerhalb der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bewegt, und ist der Antragsteller anwaltlich vertreten, so ist der hieraus ergehende Verweisungsbeschluss nur dann nicht gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bindend, wenn die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts, an das verwiesen wurde, völlig unvertretbar ist ( Fortführung von Senat, Beschluss vom 15. September 2008, 2 AR 46/08).

2. Bei der sachlichen Zuständigkeitsbewertung eines Anspruches auf Unterlassung von Negativmitteilungen an die Schufa Holding AG und andere Wirtschaftsinformationsdienste ist es nicht völlig unvertretbar auch dann einen Betrag von über 5.000,-- ¤ anzunehmen, wenn es dem Kläger lediglich um den Erhalt seiner "Ehre" als guter Schuldner geht und nicht um den Schutz irgendwelcher Vermögensnachteile. Die Annahme eines Wertes von 2.500,- ¤ ist in aller Regel zu niedrig.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 2 AR 16/09

OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 122/08 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:BGB, PrAngV
Schlagworte:Darlehensvertrag, Restschuldversicherung, Geschäft, verbundenes, Vertragszins, Marktzins, Jahreszinssatz, effektiver, Restschuldversicherungsbeiträge, Einbeziehung, Vermittlungsprovision, Aufklärungspflicht
Stichwort:Schufa
Leitsatz:1) Selbst wenn gleichzeitig mit Darlehensverträgen so genannte Restschuldversicherungsverträge abgeschlossen werden, stellen die Verträge keine verbundenen Geschäfte i.S. von § 358 Abs.1, Abs. 2 S. 1 BGB dar.

2) Kommt eine Einbeziehung der Beiträge für die Restschuldversicherung in die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes des gleichzeitig abgeschlossenen Darlehensvertrages nach § 492 Abs.1 S. 5 Ziff. 5, Abs. 2 S. 2 BGB i.V. mit § 6 Abs. 3 Nr. 5 PAngV nicht in Betracht, weil der Darlehensgeber den Abschluss der Restschuldversicherung nicht zwingend als Bedingung für die Gewährung des Darlehens vorgeschrieben hat, sind bei der Beurteilung der Frage, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Vertrags- und Marktzins besteht, die Kosten der Restschuldversicherung nicht bei die Berechnung des Vertragszinses zu berücksichtigen.

3) Eine Bank, die bei Abschluss eines Darlehensvertrages den Abschluss einer Restschuldversicherung vermittelt, hat grundsätzlich nur dann ungefragt auf den Erhalt einer Vermittlungsprovision hinzuweisen, wenn für sie erkennbar durch diese Provision der Versicherungsbeitrag im Vergleich zu den sonst üblichen Beiträgen für Restschuldversicherungen wesentlich erhöht wird.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 122/08

BGH – Urteil, IX ZR 199/07 vom 04.12.2008

Rechtsgebiete:StGB, BRAO, BGB, RVG, ARB 2000
Stichwort:Schufa
Volltext: BGH - Urteil, IX ZR 199/07


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