JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Schülerbeförderungskosten
| Rechtsgebiete: | NFAG, NSchG |
| Schlagworte: | Gefährlicher Schulweg, Schülerbeförderung, Schülerbeförderungskosten, Schulweg, Sicherheit des Schulweges |
| Stichwort: | Schülerbeförderungskosten |
| Leitsatz: | Zur Frage der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges wegen der Gefahr krimineller Übergriffe (hier: bejaht). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 573/07 | |
| Rechtsgebiete: | NSchG |
| Schlagworte: | Abschluss, Bildungsgang, Bildungsweg, Erfordernis des Abschlusses, Grundschule, Privatschulen, Schulen in freier Trägerschaft, Schülerbeförderungskosten, Waldorfschulen, pädagogisches Konzept |
| Stichwort: | Schülerbeförderungskosten |
| Leitsatz: | 1. Die den Trägern der Schülerbeförderung obliegende Pflicht, die Schüler der 1. - 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen unter zumutbaren Bedingungen zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform, die den verfolgten Bildungsgang anbietet, zu befördern, besteht entsprechend auch gegenüber Schulen in freier Trägerschaft. 2. Der Anspruch auf Beförderung oder Erstattung der notwendigen Aufwendungen setzt voraus, dass die infrage stehende Schule einen eigenständigen Bildungsgang anbietet. 3. Als Bildungsgang in schülerbeförderungsrechtlichem Sinne ist die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt. 4. Das Festhalten aus Erfordernis des Abschlusses ist erforderlich, um bei der Schülerbeförderung die Subventionierung beliebiger Besonderheiten schulischer Angebote auf Kosten der Allgemeinheit auszuschließen. 5. Bietet eine Schule in freier Trägerschaft lediglich die Grundschule an, so fehlt es an dem Erfordernis des Abschlusses und mithin auch an einem eigenständigen Bildungsgang. 6. Wird die Grundschule jedoch mit gleichartigem pädagogischen Konzept in der Sekundarstufe I fortgeführt, ist dort der erforderliche Abschluss möglich, mit der Folge, dass der Beförderungsanspruch nicht nur für die Sekundarstufe, sondern auch für die Grundschule besteht. Dies gilt ebenso wie bei den Waldorfschulen auch für andere Schulen in freier Trägerschaft. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 L 4066/00 | |
| Rechtsgebiete: | HSchG |
| Schlagworte: | Abschluss, Altgriechisch, Bildungsgang, humanistisch, Latein, Mittelstufe, Schülerbeförderungskosten, Sprachenfolge, Unterrichtsangebot |
| Stichwort: | Schülerbeförderungskosten |
| Leitsatz: | Ein humanistisches Bildungsangebot mit einer dementsprechenden Sprachenfolge (Latein als erste und Altgriechisch als dritte Fremdsprache) des in der Mittelstufe besuchten Gymnasiums steht einer schülerbeförderungskostenrechtlichen Verweisung auf eine nähergelegene andere Schule nicht entgegen, in der der gewünschte Abschluss - hier die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe - am Ende der Mittelstufe im Bildungsgang des Gymnasiums ohne Schulwechsel erreichbar ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 UZ 2265/02 | |
| Rechtsgebiete: | HSchG |
| Schlagworte: | Bildungsgang, Ersatzschule, Gesamtschule, Mittelstufe, Organisationsform, Schülerbeförderungskosten, schulformbezogen, schulformübergreifend, Waldorfschule |
| Stichwort: | Schülerbeförderungskosten |
| Leitsatz: | 1. Schülerbeförderungskostenrechtlich ist als nächstgelegene Schule diejenige anzusehen, auf der der gewünschte Abschluss im gewählten Bildungsgang am Ende der Mittelstufe - je nach Elternwunsch schulformbezogen oder schulformübergreifend - erreichbar ist. 2. Beim Besuch einer Ersatzschule in freier Trägerschaft darf schülerbeförderungskostenrechtlich nur auf eine öffentliche Schule derjenigen Schul- und Organisationsform verwiesen werden, die hinsichtlich des schulformbezogenen oder schulformübergreifenden Angebots des gewählten Bildungsgangs in der Mittelstufe dem betreffenden Angebot der konkret besuchten Ersatzschule am nächsten kommt. 3. Die Mittelstufe der Freien Waldorfschule kommt, soweit es um die Frage eines schulformbezogenen oder schulformübergreifenden Angebots geht, bei den öffentlichen Schulen der Mittelstufe der integrierten Gesamtschule am nächsten. 4. Wollte man Waldorfschüler schülerbeförderungskostenrechtlich ganz generell auf die jeweilige nächstgelegene öffentliche Schule der betreffenden Schulstufe verweisen, und zwar ungeachtet ihres schulformbezogenen oder schulformübergreifenden Angebots, so liefe § 161 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 2. Halbs. HSchG für diese Schüler - mit der Folge ihrer verfassungsrechtlich ungerechtfertigten Benachteiligung - leer. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 UZ 4019/00 | |
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