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Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10036/09.OVG vom 15.05.2009

1. Das Konzept, behinderten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen integrativen Unterricht mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern regelmäßig an Schwerpunktschulen mit zusätzlicher Personalausstattung zu ermöglich, steht mit verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben in Ein¤klang.

2. Behinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können der für sie zuständigen Schwerpunktschule zur Teilnahme an einem integrativen Unterricht zugewiesen werden, sofern ihnen der Besuch dieser Schule zumutbar ist. Ein Anspruch auf Zuweisung an die örtliche Grundschule besteht grundsätzlich nicht.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 10613/08.OVG vom 26.06.2008

Das Land Rheinland-Pfalz ist berechtigt, den Zugang von Schülern, die nach rheinland-pfälzischem Landesrecht der Schulpflicht unterliegen, zu öffentlichen Schulen ausschließlich auf Landeskinder zu beschränken.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 128/05 vom 25.11.2005

1. Ein Ausschluss der Ersatzpflicht nach § 833 Satz 2 BGB setzt voraus, dass die Tierhaltung einen wirtschaftlich erheblichen Beitrag zum Unterhalt oder Erwerb der Tierhalterin erbringt.

2. Fehler im Umgang mit einem Pferd der Reitlehrerin sind der Reitschülerin nicht zum (Mit-)Verschulden anzurechnen, wenn das fehlerhafte Verhalten der Reitschülerin dem Vorbild der Reitlehrerin entspricht.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11152/04.OVG vom 30.07.2004

Studienreferendare können aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden, wenn sie in ihrer Ausbildung nicht hinreichend fortschreiten und nicht erkennbar ist, dass sie das Ziel des Vorbereitungsdienstes, die Befähigung zu selbständiger Arbeit im Lehramt an Gymnasien, erreichen werden.

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 S 21/04 vom 28.01.2004

1. Die Belehrung über den Rechtsbehelf, der gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss eingelegt werden kann, mit dem über die Bestätigung von Ersatzzwangshaft entschieden worden ist, ist unrichtig erteilt, wenn in ihr nicht darauf hingewiesen worden ist, dass die Einlegung der Beschwerde dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 VwGO unterliegt.

2. Minderjährige Schüler sind für Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung der Schulpflicht nicht durch Vorschriften des bremischen öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt.

3. Ein Zwangsgeld darf nicht in einer solchen Höhe angedroht und festgesetzt werden, die seine Beitreibung von vornherein als aussichtslos erscheinen lässt.

4. Die Anordnung zur Ersatzzwangshaft gegen eine 16jährige Schülerin zur Durchsetzung der Schulpflicht kommt nicht in Betracht, wenn nicht zuvor versucht worden ist, die Schülerin durch die Zuführung zur Schule im Wege des unmittelbaren Zwangs nach § 64 BremSchulG zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht zu veranlassen.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 B 503/03 vom 22.01.2004

1. Auch bei Veranstaltungen, die ganz oder überwiegend von Schülern besucht werden, handelt es sich um Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne des Weiterbildungsgesetzes, wenn die Veranstaltungen unabhängig von der Schule in alleiniger Verantwortung der Weiterbildungseinrichtung durchgeführt werden.

2. Der Behörde ist bei der Anerkennung der Förderungswürdigkeit nach § 5 Abs. 1 WBG ein Ermessen eingeräumt. Dieses ist dann, wenn die nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 WBG vorzunehmende Prognose deshalb positiv ausfällt, weil die Einrichtung im Vorjahr als Heimbildungsstätte mindestens 3.300 Teilnehmertage geleistet hat, regelmäßig, d.h. ohne Vorliegen besonderer Gründe, dahin intendiert, dass dem auf Anerkennung der Förderungswürdigkeit gerichteten Antrag stattzugeben ist.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10588/03.OVG vom 25.08.2003

Landkreise und kreisfreie Städte sind nicht verpflichtet, für die Beförderung der Schüler von Ganztagsschulen in offener Form an den Nachmittagen Schulbusse einzusetzen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Eine derartige über § 56 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 56 Abs. 1 Satz 1 SchulG in seiner bisherigen Fassung hinausgehende Verpflichtung bedarf einer ausdrücklichen Regelung durch den Gesetzgeber.

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