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schriftliches Zustimmungsverfahren

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OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 82/06 vom 08.06.2006

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Widerruf der Stimmabgabe, schriftliches Zustimmungsverfahren
Stichwort:schriftliches Zustimmungsverfahren
Leitsatz:1. Eine wirksame Beschlussfassung nach § 23 Abs. 3 WEG setzt eine unmissverständliche Initiative zur schriftlichen Universalentscheidung voraus, die einer bloßen Aufforderung zu einer "Meinungsabgabe" nicht hinreichend deutlich zu entnehmen ist.

2. Die Zustimmungserklärung im schriftlichen Beschlussverfahren gem. § 23 Abs. 3 WEG ist widerruflich, bis der Beschlussinitiator das Zustandekommen des Beschlusses festgestellt und eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete Mitteilung über das Beschlussergebnis veranlasst hat.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 82/06




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