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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11116/08.OVG vom 27.03.2009

Rechtsgebiete:JAPO
Schlagworte:erste juristische Staatsprüfung, Aufsichtsarbeit, schriftliche Prüfung, Bewertung, Nichtbestehen der Prüfung, Bewertungsfehler, Bewertungsgrundsatz, Prüferbeteiligungsverfahren, Schlagwort, Nichtverwendung, Flüchtigkeitsfehler, falsche Wortwahl, falscher Sachverhalt, Aufbaufehler, Hilfsgutachten
Stichwort:schriftliche Prüfung
Leitsatz:Zur Fehlerhaftigkeit der Bewertung einer Aufsichtsarbeit im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung (Nichtverwendung eines Schlagworts bei im Übrigen zutreffender Abhandlung; falsche Wortwahl unter Zeitdruck; kein Hilfsgutachten bei mehreren rechtlichen Ansätzen auf derselben Stufe).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11116/08.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2343/04 vom 26.10.2005

Rechtsgebiete:HPG, HPG-DV, Heilpraktikerrichtlinie 1997
Schlagworte:Heilpraktikererlaubnis, Kenntnisüberprüfung, Schriftliche Prüfung, Antwort-Wahl-Verfahren, Multiple-Choice-Verfahren, Absolute Bestehensgrenze
Stichwort:schriftliche Prüfung
Leitsatz:1. Die nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz erforderliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Heilpraktikererlaubnisbewerbers kann bei der schriftlichen Kenntnisprüfung in Form des Antwort-Wahl-Verfahrens nach landeseinheitlich geltenden und praktizierten Richtlinien erfolgen. Einer besonderen gesetzes- oder verordnungsrechtlichen Grundlage hierzu bedarf es nicht.

2. Die Festlegung einer absoluten Bestehensgrenze im Antwort-Wahl-Verfahren (hier: 75 % von 60 Fragen) ist angesichts der Zielsetzung des Heilpraktikergesetzes und der dazu ergangenen Ersten Durchführungsverordnung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Anzahl der Wiederholung an der Kenntnisüberprüfung nicht beschränkt ist, zulässig.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2343/04

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1428/01 vom 25.09.2001

Rechtsgebiete:GG, JAPrO
Schlagworte:Erste juristische Staatsprüfung, schriftliche Prüfung, Beurteilungsspielraum, Antwortspielraum, vertretbare Lösung
Stichwort:schriftliche Prüfung
Leitsatz:Zum Antwortspielraum des Prüflings im schriftlichen Teil der juristischen Staatsprüfung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1428/01


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