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Schriftformklausel

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 13 Sa 891/06 vom 22.09.2006

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Anhörung, Betriebsrat, Existenz, Darlegungslast, Schriftformklausel, Vorbehalt, Zustimmung, Bedingung
Stichwort:Schriftformklausel
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 13 Sa 891/06



LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 643/03 vom 07.11.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schriftformklausel, Gleichbehandlung bei übertariflicher Vergütung
Stichwort:Schriftformklausel
Leitsatz:Will eine Partei eine Zusage ausdrücklich "nicht schriftlich geben," so spricht das dafür, dass ein vertragliches Schriftformerfordernis nicht aufgehoben wurde und die Parteien die Maßgeblichkeit der mündlichen Vereinbarung nicht übereinstimmend gewollt haben.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 643/03

BAG – Urteil, 9 AZR 302/02 vom 24.06.2003

Rechtsgebiete:BGB, EStG
Schlagworte:betriebliche Übung - Schriftformklausel
Stichwort:Schriftformklausel
Leitsatz:Eine doppelte Schriftformklausel, nach der Ergänzungen des Arbeitsvertrags der Schriftform bedürfen und eine mündliche Änderung der Schriftformklausel nichtig ist, schließt den Anspruch auf eine üblich gewordene Leistung aus.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 302/02

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 A 6.96 vom 25.06.1998

Rechtsgebiete:AGBG, BGB, VAG, VVG
Schlagworte:"Auge-und-Ohr"-Rechtsprechung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Auslandsgeschäft, ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten, Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Dritte EG-Versicherungsrichtlinien, Empfangsvollmacht, Gefahranzeigen, Gesetze für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts, Inhaltskontrolle, Kaufleute, Mißstand, Mißstandsaufsicht, mündliche Erklärungen, Obliegenheiten, Schriftformklausel, Transparenzgebot, unangemessene Benachteiligung, Versicherungsagent, Versicherungsmakler, Versicherungsnehmer, Versicherungsschein, Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Vertragsbedingungen, Vollmachtsbeschränkung, Vorabkontrolle, Willenserklärungen, Wissenserklärungen, Wissenszurechnung
Stichwort:Schriftformklausel
Leitsatz:Leitsätze:

1. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ist auch nach dem Wegfall der präventiven Kontrolle von Versicherungsbedingungen befugt, im Wege anlaßbezogener nachträglicher Mißstandsaufsicht eine Klausel zu untersagen, deren Verwendung die Versicherten unangemessen benachteiligt.

2. Die Rechtmäßigkeit einer die Verwendung einer Klausel untersagenden Aufsichtsmaßnahme hängt nicht davon ab, daß die Klausel bereits aufgrund einer zivilgerichtlichen Inhaltskontrolle für unwirksam erklärt wurde.

3. Gibt der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsantrag gegenüber einem Versicherungsagenten ab, der das Antragsformular nach Befragen des Versicherungsnehmers ausfüllt, so stellt die Beschränkung der Empfangsvollmacht des Versicherungsagenten auf schriftliche Erklärungen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.

4. Das Transparenzgebot des § 9 AGBG kann verletzt sein, wenn eine Klausel die Wirksamkeit einer mündlichen Erklärung des Versicherungsnehmers von einer Bestätigung des Versicherers abhängig macht.

Urteil des 1. Senats vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 A 6.96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 A 6.96


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