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Schriftformerfordernis bei der Zustimmung zur Sprungrevision

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 3 KR 1/05 R vom 26.01.2006

Rechtsgebiete:KSVG, SGG, BGB
Schlagworte:Künstlersozialversicherung, keine Versicherungspflicht eines mit der Planung und Konzeption von Naturausstellungen befassten Ausstellungsmachers, Schriftformerfordernis bei der Zustimmung zur Sprungrevision, künstlerische Tätigkeit in einer GbR, Nichtverzeichnung im Künstlerbericht 1975
Stichwort:Schriftformerfordernis bei der Zustimmung zur Sprungrevision
Leitsatz:Ein mit der Planung und Konzeption von Naturausstellungen und Umweltbildungsprogrammen befasster Ausstellungsgestalter (Ausstellungsmacher) unterliegt nicht der Versicherungspflicht nach dem KSVG, selbst wenn er dafür Ausstellungsobjekte, Bildtafeln, Broschüren und ähnliches entwirft oder erstellt.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 KR 1/05 R




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