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Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 659/03 vom 16.09.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung, Treuwidrigkeit
Stichwort:Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung
Leitsatz:Die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform - hier für Kündigungen und Auflösungsverträge nach § 623 BGB - kann zwar ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen. Grundsätzlich ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form jedoch zu beachten. Wenn die Formvorschriften des bürgerlichen Rechts nicht ausgehöhlt werden sollen, kann ein Formmangel nur ausnahmsweise nach § 242 BGB als unbeachtlich angesehen werden.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 659/03




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